Kanzlei

Wir beraten, vertreten und verteidigen Sie. Der öffentliche Dienst für Beamt:innen und Angestellte, die Verteidigung in Disziplinarverfahren und daneben die Verfahren der Bürgerbeteiligung sind unsere Schwerpunkte. Seit 1985. Wir wollen unsere Mandant:innen gut beraten und vertreten. Deshalb sind wir Spezialist:innen.

Im öffentlichen Dienst beraten wir insbesondere die Konfliktfelder Beurteilung und Beförderung, Versetzung und Zurruhesetzung für Beamt:innen; aber ebenso Eingruppierung, Versetzung und Beförderung von Angestellten. Im Bereich des Disziplinarrechts hat unsere Kanzlei besonders umfangreiches Spezialwissen angesammelt. Wir verteidigen Beamt:innen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Regelmäßig ist es auch bei Strafverfahren gegen Beamt:innen wichtig, die disziplinarischen Konsequenzen von vornherein mit in die Wahl der Strategie einzubeziehen. Daher beraten wir auch hierzu.

Daneben bearbeiten wir weitere Streitfälle aus dem besonderen Verwaltungsrecht, z.B. dem Kommunalrecht. Speziell im Bereich der Bürgerbeteiligung und Informationsfreiheit sind wir regelmäßig beratend und als Prozessbevollmächtigte tätig. Hier begleiten wir Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und sind Berater:innen für Initiativen, Fachverbände und den Landesgesetzgeber.

In den vergangenen Jahren konnte unsere Kanzlei auf diesen Gebieten vielfältige Prozesserfahrungen sammeln. Bei unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir vor allen Behörden und Gerichten in Deutschland zugelassen. Wir vertreten auch in Prozessen vor den Oberverwaltungsgerichten sowie dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
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