Der elektronische Rechtsverkehr im Allgemeinen und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sowie das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) im Besonderen haben bereits für Furore gesorgt. Doch selbst wenn Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden ihn mit Leben füllen wollen: Die Tücke dabei liegt manchmal im Detail. […]
Auch umgekehrt – und das ist für den Rechtsschutzsuchenden besonders ärgerlich – bildet die elektronische (Gerichts-)Welt die Justiz nicht vollständig ab. So haben sich Bund und Bundesländer im Ergebnis bis jetzt noch nicht auf die gleichmäßige und gleichnamige Erfassung von Gerichten verständigen können. Gerichte mit Spezialzuständigkeiten verdeutlichen schnell das Problem: