Das Bürgerbegehren wird von einer Anwaltskanzlei juristisch begleitet.
Unna. Die auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide spezialisierte Anwaltskanzlei Hotstegs in Düsseldorf ist von dem Verein „Unna braucht Eis“ damit beauftragt worden, das Bürgerbegehren zur Rettung der Eissporthalle juristisch zu begleiten.
Der Geschäftsführer der Kanzlei, Robert Hotstegs, ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und war von 2008 bis 2014 Mitglied im Landesvorstand „Mehr Demokratie NRW“. Das ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich nach eigenen Angaben für Reformen direkter Demokratie auf Kommunal- und Landesebene einsetzt und sich unter anderem für die Einführung von bundesweiten Volksbegehren und Volksentscheiden stark macht.
Das Team von „Unna braucht Eis“ teilt die Verpflichtung der Anwaltskanzlei in einer Pressemitteilung mit und schreibt: „Da gibt es viele rechtliche Fallstricke, die so ein Bürgerbegehren zum Fall bringen können. Wir wollen auf keinen Fall, dass so ein wichtiges Anliegen, wie die Rettung unserer Eissporthalle am Ende an formellen Fehlern oder juristischen Spitzfindigkeiten scheitert.
Deshalb sind wir sehr erleichtert, dass wir eine kompetente anwaltliche Unterstützung bei der Durchführung des Bürgerbegehrens gewinnen konnten.“ agm