Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 03.04.2018
::: Pressemitteilung 2/2018 :::
Blaulicht trifft Beamtenrecht – Fachseminar in Solingen
zweitägige Fortbildung zum Beamten- und Personalvertretungsrecht in der Praxis der Feuerwehr
Düsseldorf. Feuerwehrbeamte und Beamte im Rettungsdienst leisten einen besonderen Job. Schichten rund um die Uhr, Einsätze mit großem und kleinem Risiko. Deshalb stellen sich für sie ganz besondere Fragen. In einem zweitägigen Fachseminar beleuchtet nun das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht Praxisfragen unter juristischem Blickwinkel.
Dozent Andreas A. Knebel ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Er informiert aus der Praxis im beamtenrechtlichen Teil des Fachseminars über die Themen Stellenbesetzung, Mehrarbeit und Überstunden sowie die Rechtsfolgen nach einem Dienstunfall. In einem zweiten Teil widmet er personalvertretungsrechtlichen Aspekten. Neben der Rechtsstellung und den Aufgaben des Personalrats geht das Seminar auf aktuelle Brennpunkte ein.
Daneben informiert Rechtsanwalt Robert Hotstegs über das Modell einer sogenannten „Ombudsstelle Feuerwehr“. Die Stadt Köln hatte als erste Kommune bundesweit in diesem Jahr eine externe Beschwerdestelle für Feuerwehrbeamte geschaffen. Hotstegs berichtet über das Konzept dahinter.
Das Fachseminar richtet sich an Personalverantwortliche, Mitglieder von Personalräten oder Gewerkschaften, sowie an Rechtsanwälte und Richter. Es sind noch kurzfristig Plätze frei. Die Anmeldung ist online möglich.
Veranstaltungszeit:
Mittwoch, 18.04.2018, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr und
Donnerstag, 19.04.2018, 09:00 Uhr – 13:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Bundesgeschäftsstelle der DFeuG, Friedrichstraße 50, 42655 Solingen
Kosten: 475,- € (inkl. MwSt.)
Anmeldung & Programm: www.difdi.eu
::: Kontakt :::
Rechtsanwältin Sarah Nußbaum
Tel.: 0211/497657-16
nussbaum@hotstegs-recht.de
www.difdi.eu
::: das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht :::
Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) versteht sich als interdisziplinäres Forum. Die Fortbildung richtet sich daher an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Richter, Verwaltungsjuristen und Verwaltungsmitarbeiter mit Personalverantwortung sowie Gewerkschaftsvertreter und Personalräte.