Stefan Endell
Die großen Fraktionen im Stadtrat bekommen mehr, die kleinen weniger: Seit Jahresbeginn gilt dieser neue Verteilschlüssel für die städtischen Zuwendungen an die Ratsfraktion, den SPD und CDU im vergangenen Jahr unter energischem Protest der fünf kleinen Fraktionen durchgesetzt haben.
Jetzt haben die Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, PSL und Junges Duisburg/DAL sowie die FDP-Gruppe beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen diese neue Praxis Klage eingereicht.
Sie sehen sehen sich durch die neue Regelung unrechtmäßig benachteiligt und in ihrer politischen Arbeit beschnitten. Die Folge: Mitarbeiterentlassungen, Kündigung von Zeitungsabos und Reduzierung von Aktivitäten. „Die systematische Schwächung der politischen Konkurrenz und die Zementierung eigener Strukturen sind die Gründe für dieses unverhältnismäßige Vorgehen“, sagt JuDu/DAL-Fraktionsvorsitzender Stephan Wedding. Denn SPD und CDU erhielten seit dem Jahr 2017 deutlich mehr finanzielle Mittel von der Stadt. Die SPD verbuche 98.000 Euro mehr, bei der CDU seien es 49.000 Euro. „Eine Bereicherung der großen Fraktionen auf Kosten der kleineren ist unhaltbar. Wir treten dafür ein, dass auch die kleineren Fraktionen und Gruppen weiterhin in der Lage sind, ihrer politischen Arbeit nachzugehen, wofür sie in einer demokratischen Wahl die Legitimation erhalten haben“, ergänzt Erkan Kocalar, stellv. Fraktionsvorsitzender der Linken. Eine Beschwerde bei der Düsseldorfer Bezirksregierung war allerdings nicht erfolgreich, auch Oberbürgermeister und Stadtverwaltung sahen sich nach juristischer Prüfung auf der sicheren Seite. Die Klage der Oppositionsfraktionen richtet sich jetzt formal gegen den Stadtrat, der den Beschluss zu den Fraktionsfinanzen am 25. April 2016 fasste. Dieser Beschluss wird von der Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs als rechtswidrig angesehen. Gründe: Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Verstoß gegen das Willkürverbot.