O-Töne Bürgerbegehren

Sie sind Journalist und recherchieren für einen Radio-Beitrag oder einen Podcast zum Thema Bürgerbegehren? Wenn Sie uns in der Eile nicht mehr persönlich erreichen und sprechen können, stellen wir Ihnen gerne folgende O-Töne zur Verfügung.

Die Fragen beantwortet Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bereits bundesweit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beraten und vertreten hat.

Bitte übersenden Sie uns einen Mitschnitt und gerne auch eine Mitschrift Ihres Beitrages an kanzlei@hotstegs-recht.de.


Was ist ein Bürgerbegehren?

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Rechtsanwalt Robert Hotstegs: Ein Bürgerbegehren ist die Möglichkeit für die Bürger einer Stadt über eine Sachfrage selber abzustimmen. Das ist ja die Ausnahme. Normalerweise entscheidet der Stadtrat/der Gemeinderat und durch ein Bürgerbegehren können die Bürger beantragen, dass sie selber über eine Frage entscheiden. Das Bürgerbegehren meint also den Antrag, das ist die erste Stufe, und die eigentliche Abstimmung das wäre dann der sogenannte Bürgerentscheid, das ist der Abstimmungstag oder der Abstimmungszeitraum, wo die Bürger dann eben entscheiden … ja, wie sie selbst entscheiden möchten und die Entscheidung also nicht dem Rat überlassen.

Wie funktioniert ein Bürgerentscheid in NRW?

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Rechtsanwalt Robert Hotstegs: Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Bürgerentscheid in Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Das ist zunächst einmal die grundsätzliche Frage, ob ein Bürgerentscheid an einem Abstimmungstag oder in einem Abstimmungszeitraum stattfindet und dann ist noch ein maßgeblicher Unterschied, ob eben auch die Briefabstimmung oder die ausschließliche Briefabstimmung eben vorgesehen ist. Im Prinzip kann man aber einen Bürgerentscheid mit einer Wahl durchaus vergleichen. Der wesentliche Unterschied ist eben, dass es für einen Bürgerentscheid noch etwas höhere Hürden gibt, es muss eine bestimmte Anzahl der Bürgerinnen und Bürger auch an der Abstimmung teilnehmen und es muss ein bestimmtes Quorum erfüllt sein, was sich eben nach der Größe der Stadt oder der Gemeinde richtet. Also nicht jede Abstimmung führt sofort zu einem wirksamen Ergebnis im Bürgerentscheid. Aber es gibt grundsätzlich Parallelen. In der Regel erkennt es der Bürger daran, dass er eine Abstimmungsbenachrichtung erhält und also die Möglichkeit hat, über eine Sachfrage selber zu entscheiden. Anders als bei der Wahl, wo eine Person zur Wahl steht, steht also jetzt die Frage eines Bürgerbegehrens zur Abstimmung. Und der Bürger hat die Möglichkeit, dann eben mit Ja oder Nein abzustimmen.

Darf ein Bürgerentscheid mit einer Wahl zusammengelegt werden?

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Rechtsanwalt Robert Hotstegs: Diese Frage ist unter Juristen schon lange umstritten. Ich persönlich halte sie aber für eindeutig: Ja, ein Bürgerentscheid darf mit einer Wahl zusammengelegt werden. Das widerspricht sich überhaupt nicht. Man muss nur penibel darauf achten, dass der Bürgerentscheid eben getrennt von der Wahl organisiert wird. Dass ich also prüfe, brauche ich verschiedene Abstimmungsurnen; ich brauche ein getrenntes Wählerverzeichnis und ein Verzeichnis der Abstimmungsberechtigten. Das sind aber organisatorische, bürokratische Trennungen, die im Rathaus entsprechend vorbereitet werden müssen. Grundsätzlich spricht aber überhaupt nichts dagegen, dass ich einen Bürgerentscheid mit einer Wahl kombiniere und also beides am gleichen Tag durchführe.

Im Gegenteil: es gibt viele gute Gründe, die dafür sprechen. Es lässt sich Geld sparen, es lässt sich Personal sparen und die Bürger nehmen auch in größerer Zahl an der Abstimmung teil. Also die Beteiligung im Bürgerentscheid, aber auch die Beteiligung an der Wahl, das befruchtet sich quasi gegenseitig. Es gibt andere Bundesländer, die ausdrücklich auch die Zusammenlegung von Bürgerentscheid und Wahl vorschreiben. Es gibt viele Kommunen, die sich ausdrücklich in ihrer Bürgerentscheid-Satzung dafür entschieden haben, dass das also zwingend zusammenzulegen ist. Ich meine: wer gut organisieren möchte, wer Personal und Geld sparsam einsetzen möchte und der Demokratie noch einen Gefallen tun möchte, der ist gut beraten, wenn er eben beide Termine zusammenlegt. Das bringt die Stadt am meisten voran.

weitere geplante Fragen sind zurzeit:

Was ist ein Volksbegehren, ein Volksentscheid?

Sollte es ein Volksbegehren auf Bundesebene geben?

Was ist eine Europäische Bürgerinitiative (EBI/ECI)?

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