Der Journalist selbst schien ein wenig überrascht von seinem Coup: Er interviewte den Vorsitzenden einer bundesdeutschen Beamtengewerkschaft, rückte ihm mit Informationen über gewährte Bezüge aus dem öffentlichen Dienst zu Leibe, und der Betroffene stritt eine Besoldung rundheraus ab. Das Interview war „im Kasten“, unmittelbar im Anschluss widerrief der Beamte seine Lüge: Er erhalte Bezüge und befinde sich in einem speziellen Dienstverhältnis. Die „Causa Wendt“ sorgte landauf landab für Aufsehen. Eine Aufmerksamkeit, die das Beamtenrecht gar nicht gewöhnt ist.
Hotstegs, Causa Wendt: Muss das Beamtenrecht fortentwickelt werden?, ZAP 2017, 495