Winterberg. Eltern, die den Schulkonsens im Raum Winterberg stoppen wollten, haben eine Niederlage eingesteckt. Jetzt bleibt ihnen nur noch ein Schritt.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am Donnerstag die einstweiligen Eilanträge von vier Eltern gegen die Beschlüsse des Rates vom 5. Juli 2016 zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule mit Standort in Medebach und einem Teilstandort in Winterberg-Kernstadt sowie gegen den Ratsbürgerbescheid vom 13. November 2016 zurückgewiesen. Ob der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht landet, ist noch offen.
„Das ist ein aus Elternsicht unbefriedigendes Ergebnis“, macht Rechtsanwalt Robert Hotstegs als Elternvertreter keinen Hehl aus seiner ersten Bewertung: „Denn das Gericht stellt auf knapp zwölf Seiten fest, dass die Stadt Winterberg zwar oft behauptet hat, sie sei für die schulorganisatorischen Entscheidungen zuständig, sie ist es aber nicht. Das führt juristisch zu dem Kuriosum, dass wir mit den Eltern zwar den richtigen ‚Riecher‘ hatten, aber dennoch verloren haben.“
Bürgermeister Werner Eickler widerspricht Rechtsanwalt
Dem widerspricht Bürgermeister Werner Eickler. Die Entscheidung, die neue Schulform Sekundarschule zu wollen – und das mit Medebach – sei ein politischer Entscheidungsprozess des Rates gewesen, den die Bürger bestätigt hätten. Schulangelegenheiten seien immer politische Angelegenheit des Rates. Das sei notwendige Grundlage dafür gewesen, dass danach die Ratsmitglieder im Zweckverband die formellen Umsetzungsbeschlüsse treffen durften.
Stadt: Eine sinnvolle Schulentwicklungsplanung
„Der gerichtliche Beschluss bestätigt den Rat, aber auch die über den Ratsbürgerentscheid beteiligte Bürgerschaft darin, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, mit dem eine gleichermaßen notwendige wie sinnvolle Schulentwicklungsplanung gewährleistet wird“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Winterberg.
Einer Anmeldung zur neuen Sekundarschule – das Anmeldeverfahren läuft vom 3. bis 9. Februar – stehe nichts mehr im Wege. Stadt, Schule, Eltern und Kinder hätten damit Planungssicherheit, so die Stadt Winterberg weiter.
Aber: Der Rechtsanwalt der klagenden Elternvertreter schließt nicht aus, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. „Wenn dies erfolgsversprechend ist, wollen wir diesen Weg auch gehen“, so Hotstegs.