Dormagen. Ein Jahr nach dem Aus als Leiterin arbeitet Sabine Voss jetzt beim Katastrophenschutz-Bundesamt. Von Carina Wernig
Die städtische Branddirektorin Sabine Voss hat knapp ein Jahr nach ihrem Aus als Leiterin der Dormagener Feuerwehr eine neue Aufgabe übernommen: Wie die Stadt Dormagen gestern mitteilte, ist Voss ab dem 1. Dezember von der Stadt zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn abgeordnet. Dieses „Ausleihen“ sei ein „übliches Verfahren bei Beamten“ und gelte für zwei Jahre, wie der Erste Beigeordnete Robert Krumbein erläuterte. Die ehemalige Dormagener Feuerwehrchefin arbeitet in Bonn künftig im Referat „Ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen, LÜKEX“. „Die Abordnung wurde in einer einvernehmlichen Regelung zwischen allen Beteiligten vereinbart“, erklärte Krumbein gestern. Es handele sich um keine Versetzung, die Stadt Dormagen bleibe Arbeitgeberin. Die Frage nach eventuellen Ausgleichszahlungen durch das Bundesamt ließ Krumbein offen.
Bis Dezember 2015 hatte Voss die Leitung der gesamten Feuerwehr Dormagen inne gehabt, bevor sie vom Verwaltungsvorstand vorübergehend auf eine Stelle im Hochwasserschutz umgesetzt wurde, um den „inneren Frieden in der Feuerwehr“ nach internen Konflikten wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im April 2016 in einem Eilverfahren diese neue Aufgabe als „nicht amtsangemessen“ eingestuft und eine Rückumsetzung bis zu einer neuen Entscheidung angeordnet. Diese Rückumsetzung sei zwar erfolgt, gleichzeitig aber auch die Umsetzung auf eine neue Stabsstelle, wie die Anwältin von Voss, Katharina Voigt, erklärt hatte. Zu den Aufgaben der Stabsstelle für Sicherheit, die Krumbein unterstellt ist, gehören unter anderem das Krisenstabsmanagement, der Zivilschutz, der Katastrophenschutz, Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes und die Hochwasserschutzplanung.
Was mit der Stabsstelle passiere, stehe noch nicht fest, so Krumbein. Er bestätigte, dass Voss ihre alte Stelle als Leiterin der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache weiter, wie vor dem Verwaltungsgericht zugesagt, bis zu einer endgültigen Klärung freigehalten werde.