BayVerfGH stoppt unverbindliche Volksbefragungen: Demo­k­ratie wagen oder Demo­k­ratie-Watschn?, lto.de v. 22.11.2016

In Bayern wird es keine unverbindlichen Volksbefragungen geben, sie verstoßen gegen die Landesverfassung, so der dortige VerfGH. Robert Hotstegs meint, dass das Gericht damit wichtige Leitplanken für die Demokratie aufgezeigt hat.

Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gab der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) am Montag Klagen von SPD und Grünen statt (Urt. v. 21.11.2016, Az. Vf. 15-VIII-14). Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig.

Diese Entscheidung des VerfGH gibt einen Überblick über System und Einordnung der direkten Demokratie in den bayerischen Verfassungsstaat. Damit hat das Gericht allen Beteiligten eine Nachhilfestunde gegeben, die im Gesetzgebungsverfahren zu kurz gekommen war.

 

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