Von Beatrix Van Vlodrop
Verwaltungsjurist hält die Besetzung der Ausschüsse für rechtswidrig, die Stadt widerspricht dieser Bewertung.
Krefeld. Die Vertreter der UWG im Krefelder Rat fühlen sich in ihren Rechten beschnitten. Seit die Ratsfraktion, die UWG und AfD nach der Kommunalwahl im Mai 2014 gebildet hatten, sich aufgelöst hat, kämpft Andreas Drabben (UWG) um mehr Rechte für seine Ratsgruppe. Sitze in den Ausschüssen müssten neu verteilt werden.
Nachdem Appelle und Beschwerden erfolg- und folgenlos blieben, verklagt die UWG jetzt den Rat der Stadt Krefeld, stellvertretend OB Meyer.
Mit Datum vom 3. November ging die Klageschrift beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, am Dienstag, 8. November, lag sie auch der Verwaltungsspitze in Krefeld vor. Danach will Rechtsanwalt Hotstegs im Auftrag des Mandanten unter anderem gerichtlich feststellen lassen, dass die Besetzung der Ausschüsse des Krefelder Rats nach der Auflösung der Fraktion UWG/AfD und später der Ratsgruppe Piraten/Die Partei rechtswidrig ist. Die „Spiegelbildlichkeit“, die proportional korrekte Abbildung der Ratsmehrheiten in den Fachausschüssen, sei nicht gewahrt, der Gleichbehandlungsgrundsatz damit verletzt, argumentiert der Verwaltungsjurist.
Ausgeschlossen aus der Ausschussarbeit
Für Andreas Drabben ist es eine ganz einfache Rechnung: Bei der Besetzung der Ausschüsse erhielt er – damals Teil der UWG/AfD-Fraktion – einen Sitz im Finanzausschuss, seine heutige Mitstreiterin Ruth Brauers einen im Rechnungsprüfungsausschuss. Sie konnten jeweils Anträge stellen und mit abstimmen. Ihren Sitz haben beide nach Auflösung der Fraktion behalten, auch ihr Antrags- und Stimmrecht. „Aber ich habe beispielsweise keine Möglichkeit, einen Vertreter in den Ausschuss zu schicken, wenn ich verhindert bin“, sagt Drabben. In allen anderen außer dem Finanzausschuss sei er ein „Zuhörer, wie jeder andere Bürger auch“.
Die Tatsache, dass die Piraten und Die Partei – obwohl sie nur je ein Ratsmitglied haben – jeweils in zwei Ausschüssen vertreten sind, widerspreche den Mehrheitsverhältnissen im Rat, sagt Drabben. Die Forderung: Alle Ausschüsse, in denen die UWG keinen Sitz hat, müssen neu zusammengesetzt werden. Was Drabben besonders ärgert: „Die AfD-Politiker gehen kaum noch zu den Sitzungen, erfahrene UWG-ler bleiben aber außen vor.“
Verwaltung sieht keine Pflicht zur Neubesetzung der Fachgremien
Die Verwaltungsspitze hat sich mehrfach mit dem Sachverhalt beschäftigt, ihre Haltung ist unverändert: „Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Auflösung und Neubesetzung der Ausschüsse. Die Spiegelbildlichkeit zwischen dem Rat und den Ausschüssen des Rates ist nach wie vor gewahrt.“