Frag doch mal den Staat! | Informationsfreiheit | Pressemitteilung 2016-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 28.06.2016

::: Pressemitteilung 5/2016 :::

Frag doch mal den Staat!
Innenausschuss NRW beschäftigt sich mit Internetportal für Bürgeranfragen

Düsseldorf. Der Innenausschuss des Landtags beschäftigt sich am Donnerstag mit dem einfachen Zugang zu staatlichen Informationen. Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs begrüßt diese „Nachhilfestunde“ für Politiker und wünscht sich mehr Bürger, die Fragen an Behörden stellen.

Hintergrund der Diskussion im Landtag ist das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, zu dem die Landesbeauftragte regelmäßig einen Bericht abgibt. Der letzte Bericht berichtete unter anderem darüber, wie Anfragen auch zunehmend über die Internetplattform fragdenstaat.de eingereicht werden. „Viele Behördeninformationen sind hier nur wenige Mausklicks entfernt“, fasst Rechtsanwalt Hotstegs das Angebot zusammen. „Jeder Bürger hat die Möglichkeit, direkt über ein online-Formular Informationen bei einer Behörde abzufragen.“

So läge ihm aktuell die Anfrage vor, ob der Unterrichtsausfall an Schulen abgefragt werden dürfe. Die Antwort ist deutlich: „Ja, kein Problem. Die Daten über den Unterrichtsausfall existieren ja in jeder Schule. Wer hier recherchieren will, kann die staatlichen Schulämter anschreiben.“ Der Vorteil einer online-Anfrage: fragdenstaat.de bietet Mustertexte für Anfragen und teilt mit, ob es bereits ähnliche Anfragen in der Vergangenheit gab. So werden Informationen noch schneller zugänglich.

„Informationen sind das A und O heutzutage“, weiß Hotstegs. Er ist auf die Beratung von Bürgern und Bürgerinitiativen spezialisiert. Informationen aus Rathäusern sind oft der Schlüssel zu Erfolg.

Wie dieser aussehen kann, zeigt das Internet ebenfalls eindrucksvoll. Die Internetseite sehrgutachten.de etwa zeigt alle Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Was Abgeordnete sich auf Steuerzahlerkosten haben recherchieren lassen, steht nun jedem Bundesbürger zur Verfügung. Hotstegs: „In diese Richtung geht der Trend ganz deutlich. Wir brauchen mehr Transparenz in Behörden hinein.“ Vorbild ist des Bundesland Hamburg, das mit einem eigenen Transparenzregister seine Aktenschränke geöffnet hat. Ob NRW dem Beispiel folgen will, wird sicherlich der kommende Landtagswahlkampf zeigen. Informiert sind die Politiker jedenfalls ab Donnerstag schon einmal.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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