Leipzig/Torgau. Der Düsseldorfer Wahlrechtler Robert Hotstegs – er vertrat Torgaus Oberbürgermeisterin Romina Barth – war der Erste, der sich am Mittwochvormittag per Erklärung zu Wort meldete: Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am Mittwoch über die Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl 2015 in Torgau entschieden: Die Wahl von Romina Barth ist rechtmäßig.
Michael Bagusat-Sehrt hatte mit seiner Klage vor allem unzulässige Wahlbeeinflussungen durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, gerügt. Dieser hatte an einer CDU-Wahlkampfveranstaltung in Torgau mitgewirkt und sich für die spätere Wahlsiegerin ausgesprochen. Dabei war er sowohl als Vorsitzender der Sächsischen Union wie auch als Ministerpräsident bezeichnet worden. Dies war zulässig, entschied nun das Verwaltungsgericht.
„Es ist erfreulich, dass der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass nicht jede Äußerung eines Ministerpräsidenten gleichbedeutend ist mit einer Ausnutzung seiner besonderen Amtsstellung“, fasst Robert Hotstegs das Ergebnis zusammen. Romina Barth hatte sich im vergangenen Juni mit 37 Stimmen Vorsprung gegen Andrea Staude durchsetzen können. Das Ergebnis war nach intensiver Prüfung durch den Landkreis Nordsachsen für gültig befunden worden und der Einspruch Michael Bagusat-Sehrts abgewiesen worden.
Dieser Sichtweise folgte nun das Leipziger Verwaltungsgericht. Es hatte sich in der mündlichen Verhandlung noch einmal einen Eindruck von der Wahlwerbung mit dem Ministerpräsidenten verschafft. Aber auch nach der Vorführung eines Werbespots im Gerichtssaal machte der Vorsitzende deutlich: Die Grenze zur unzulässigen Wahlbeeinflussung sei hier nicht überschritten. Tillich sei nun mal Ministerpräsident.
Der Verhandlung wohnten unter anderem Heiko Wittig (SPD), der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU), Eberhard Sehrt (Fraktionschef der Torgauer Linken) und CDU-Ortsverbandschefin Cordula Jahn bei.
Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte sich der Vorsitzende Richter bei den Besuchern entschuldigt, dass diese wegen eines Fehlers in der Terminierung mit den beengten Räumlichkeiten im Nebengebäude vorlieb nehmen müssen.
Ein Interview mit Kläger Michael Bagusat-Sehrt lesen Sie in der morgigen Ausgabe der Torgauer Zeitung.