Am vergangenen Dienstagabend wurde auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Bernd Eckhardt zum Chef der Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften vom Rat gewählt. Zuvor sorgte eine einstweilige Anordnung für Unruhe.
DORMAGEN. Dem Eilantrag der ehemaligen Leiterin der hauptamtlichen Feuerwehr, Sabine Voss, gegen die Umsetzung Anfang Dezember vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag dieser Woche stattgegeben und angeordnet, sie vorläufig bis zu einer neuen Entscheidung über ihren Dienst auf den vorherigen Posten zu setzen. Grund: Die ehemalige Feuerwehrchefin war durch die Versetzung in den Bereich des Hochwasserschutzes nicht mehr laufbahngerecht eingesetzt worden. Das aber verstoße gegen den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, so das Gericht. Mit der einstweiligen Anordnung sei die Antragsgegnerin, die Stadt, verpflichtet, Voss als Leiterin der hauptamtlichen Wache / Leitung des Fachbereichs 37 zurück zu versetzen. Dem kam die Stadt aber offenbar zuvor. Wie das SCHAUFENSTER aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, hat der Personalrat am Mittwoch einstimmig der Entscheidung zugestimmt, dass Voss die Leitung der neuen Stabsstelle für Sicherheit übernimmt. Rechtsanwältin Katharina Voigt, die Voss vertritt, hält das Vorgehen der Stadt für Augenwischerei. „Bis Mittwoch hatte meine Mandantin keine amts- oder laufbahnangemessene Stelle. Am Mittwoch wurde sie dann kurz auf den Posten der Wehrleitung rückversetzt und ab Donnerstag dann auf die neue Stelle.“ Die Düsseldorfer Rechtsanwältin und Voss behalten sich jedoch weitere rechtliche Schritte vor. – ale