Mehr Rechtssicherheit im kirchlichen Verwaltungsrecht

Am heutigen Sonntag beginnt in Bad Neuenahr die 62. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Das Leitungsgremium der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland, die sich von Emmerich bis Saarbrücken erstreckt, tagt bis Freitag, 14. Januar 2011. Auf der Tagesordnung steht unter anderem auch die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland. „Mehr Rechtssicherheit im kirchlichen Verwaltungsrecht“ weiterlesen

Grundschulrektor wegen Zauberei aus dem Beamtenverhältnis entfernt, Urteil des Niedersächsischen OVG vom 07.12.2010, Az. 20 LD 3/09

Mit Urteil vom 7. Dezember 2010 – 20 LD 3/09 – hat der 20. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf die Berufung der Landesschulbehörde das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 16. Dezember 2008, mit dem dieses den Rektor einer Grundschule in Goslar eines Dienstvergehens für schuldig befunden und ihn in das Amt eines Lehrers zurückgestuft hat, geändert und den Rektor aus dem Beamtenverhältnis entfernt „Grundschulrektor wegen Zauberei aus dem Beamtenverhältnis entfernt, Urteil des Niedersächsischen OVG vom 07.12.2010, Az. 20 LD 3/09“ weiterlesen

Der Ruf nach der direkten Demokratie – Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR 3 Resonanzen vom 28.12.2010

Ja, nein, vielleicht

Die Aachner Bürger sollen über ihr Theater abstimmen

In den klammen Kommunen des Landes werden mancherorts die Sparlisten auch „Giftlisten“ genannt. Und darauf finden sich natürlich auch die Kulturetats wieder. Das Problem: Gerade die Einsparvorschläge auf den „Giftlisten“ sind bei den Bürgern oft extrem unpopulär. Dann entscheidet doch selbst, wo gespart werden soll, mögen sich manchen Politiker denken und haben das Instrument der Bürgerbeteiligung aus dem Hut gezaubert. So auch in Aachen. Dort sollen im Januar die Bürger im Internet darüber befragt werden, wo 60 Millionen Euro eingespart werden könnten. Auf der Aachener Internet-Giftliste wird voraussichtlich auch der Etat des städtischen Theaters stehen. Seit das bekannt ist, ist im Aachener Kulturbetrieb der Teufel los. Doch noch geht dort der Vorhang auf. „Der Ruf nach der direkten Demokratie – Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR 3 Resonanzen vom 28.12.2010“ weiterlesen

Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung v. 15.12.2010

In einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren klagte eine beamtete Lehrerin gegen eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte gegen die Klägerin eine Geldbuße in Höhe von 1.500,– Euro verhängt, weil sie im Januar und Februar 2009 an drei Tagen an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen hatte.

Mit soeben verkündetem Urteil hat die 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf diese Disziplinarverfügung aufgehoben. Zur Begründung führte der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus: Bei der Teilnahme an den Warnstreiks handele es sich zwar um ein Dienstvergehen, weil es zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre, dass Beamte nicht streiken dürften. Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg verstoße die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestimmte Beamtengruppen, insbesondere Lehrer, wegen Teilnahme an Streiks jedoch gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit. Diese Rechtsprechung sei im Rahmen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Disziplinarrechts zu berücksichtigen. „Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung v. 15.12.2010“ weiterlesen

Unfaire Bürgerentscheide in Velbert, Pressemitteilung von Mehr Demokratie NRW vom 15.12.2010

Mehr Demokratie kritisiert neue Abstimmungsregeln
Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die am Dienstag vom Velberter Rat beschlossenen neuen Regeln für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt kritisiert. Gegen die Stimmen von Grünen und Linken hat der Rat entschieden, dass Abstimmungen zukünftig räumlich und personell von Wahlen zu trennen sind, wenn diese am gleichen Tag stattfinden. „Diese Änderungen sind unnötig und bürgerfeindlich“, erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Sie verkomplizierten die Stimmabgabe und verringerten die Erfolgschancen für Bürgerbegehren. „De facto finden damit in Velbert wohl Bürgerentscheide nicht mehr zusammen mit Wahlen statt“, fürchtet Slonka. „Unfaire Bürgerentscheide in Velbert, Pressemitteilung von Mehr Demokratie NRW vom 15.12.2010“ weiterlesen

Akteneinsicht in Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 16.11.2010, Az. 9 AZR 573/09

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ein Recht auf Akteneinsicht in die Personalakte. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht. „Akteneinsicht in Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 16.11.2010, Az. 9 AZR 573/09“ weiterlesen

Keine Altersteilzeit wegen Personaleinsatzmanagement, Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.11.2010 (Az. 12 Sa 733/10)

Ältere Arbeitnehmer öffentlicher Arbeitgeber haben aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ein Recht darauf, dass ihr Arbeitgeber über einen Antrag auf Altersteilzeit ermessensfehlerfrei entscheidet. Was sich zunächst nach grauer Theorie anhört, bedeutet für die betroffenen Angestellten und Dienststellen, dass vor allen Dingen die persönlichen und dienstlichen Belange gegeneinander abgewogen werden müssen. „Keine Altersteilzeit wegen Personaleinsatzmanagement, Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.11.2010 (Az. 12 Sa 733/10)“ weiterlesen

bisherige Beförderungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig – OVG bringt versteinerte Verhältnisse zum Tanzen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.11.2010, Az. 6 B 749/10

Kurzkommentar:

Bereits im Frühjahr 2010 hatten wir auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.03.2010 hingewiesen, welche die Beförderungspraxis der Finanzverwaltungen für rechtswidrig erklärt hatte. Zugrunde lag bereits dieser Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach bei Beförderungsentscheidungen nicht nur die Gesamtnote berücksichtigt werden muss, sondern auch eine „Ausschärfung“ der gesamten Beurteilung stattzufinden hat. Dies bedeutet, dass auch Leistungsunterschiede bei einzelnen Beurteilungselementen berücksichtigt werden müssen.

Damals hatten wir die Frage gestellt, ob das OVG NRW sich dieser Rechtsprechung wohl anschließen würde, nachdem mehrere Jahre die Beförderungspraxis der Finanzverwaltung – auch nach 2004 – von den Gerichten nicht beanstandet wurde. Nun hat das OVG überraschend klar und überraschend schnell im Beschluss vom 25.11.2010 diese Frage beantwortet. Es hat sich ganz hinter die Entscheidung des HessVGH gestellt. Genauso wie dieses Gericht kommt es jetzt für NRW zu dem Ergebnis, dass die bisherige Beförderungspraxis der Oberfinanzdirektionen rechtswidrig ist. Wörtlich führt das Gericht in schnörkelloser Klarheit aus: „bisherige Beförderungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig – OVG bringt versteinerte Verhältnisse zum Tanzen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.11.2010, Az. 6 B 749/10“ weiterlesen

zum Vergleich von Bewerbern in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2010

Das Gericht äußert sich zunächst zur Konkurrenz eines Versetzungsbewerbers (für den die Stelle keine Beförderung darstellen würde) mit einem Beförderungsbewerber (der im Falle der Stellenbesetzung befördert werden würde). Das Gericht bezieht sich hier auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des OVG NRW, wonach eine solche Konkurrenz im Eilverfahren zu regeln ist. Das früher häufig vorgetragene Argument, die Übertragung eines Dienstpostens könne ohnehin im Hauptsacheverfahren erfolgen und daher sei kein eiliger Anordnungsgrund gegeben, wird nicht mehr aufrechterhalten. Die Verwaltungsgerichte stellen nunmehr maßgeblich darauf ab, dass der erfolgreiche Bewerber im Falle einer rechtswidrigen Dienstposteneinweisung einen erheblichen Eignungsvorsprung erlangen würde, der später zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre. Wenn aber die Einweisung rechtswidrig war, schafft ihm dies einen ungerechtfertigten Vorteil, der durch eine vorbeugende Maßnahme im Eilverfahren untersagt werden muss. „zum Vergleich von Bewerbern in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2010“ weiterlesen