Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 01.05.2018

::: Pressemitteilung 5/2018 :::

Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit
Oberverwaltungsgericht lässt zwei von drei Berufungsverfahren zu

Düsseldorf. In den drei Musterverfahren Düsseldorfer Feuerwehrleute um die Bezahlung für höhere Wochenarbeitszeit im sogenannten „opt-out“-System hat nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster über die Zulassung der Berufungen entschieden. Alle drei Klagen waren zunächst 2015 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Nun wurde in zwei Verfahren die Berufung teilweise zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht wird über die konkrete Entschädigung verhandeln und zu entscheiden haben. (Az. 6 A 2083/15 und 6 A 2215/15) „Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-05“ weiterlesen

Feuerwehr Düsseldorf: keine rückwirkende Abgeltung für opt-out-Schichten?, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.04.2018, Az. 6 A 2082/15

Erstmalig hat nun das Oberverwaltungsgericht NRW über das opt-out Düsseldorfer Feuerwehrbeamter und damit über einen von drei Anträgen auf Zulassung der Berufung entschieden, die dort seit 2015 anhängig sind. Dem Verfahren lag die Konstellation zugrunde, dass ein Feuerwehrbeamter zunächst eine sogenannte opt-out-Erklärung zur Erhöhung der wöchentlichen Regelarbeitszeit unterzeichnet, diese aber später gekündigt hatte. Erst nach dieser Kündigung machte er schließlich eine Abgeltung über die in NRW übliche opt-out-Pauschale hinaus geltend.

Die erste Instanz hatte die Klage vor allem wegen fehlender schriftlicher Geltendmachung, also wegen Treuwidrigkeit abgelehnt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit einer Vielzahl von Aspekten begründet, die aber schließlich den Senat nicht überzeugten.

Die Besonderheit dieser ersten Entscheidung liegt vor allem nun in prozessualer Natur: das Oberverwaltungsgericht hat just am gleichen Tag entschieden wie das Bundesverwaltungsgericht seine Revisionen im Hinblick auf Leiziger Feuerwehrbeamter. Dass das Bundesverwaltungsgericht derartige Verfahren beraten und entscheiden würde, war vorab öffentlich bekannt. So konnte es auch nicht verwundern, dass nur wenige Minuten nach der Pressemitteilung des Gericht zunächst von unserer Seite eine eigene Pressemitteilung und vor allem aber auch ein Schriftsatz im gerichtlichen Verfahren folgte. Somit datieren nun sowohl die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, aber auch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und ein hiesiger Schriftsatz vom 19.04.2018.

Nach dem Wortlaut der Entscheidung (siehe unten) hat der Senat des Oberverwaltungsgerichts aber weder den Schriftsatz, noch die Rechtsprechung zur Kenntnis genommen. „Feuerwehr Düsseldorf: keine rückwirkende Abgeltung für opt-out-Schichten?, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.04.2018, Az. 6 A 2082/15“ weiterlesen

BVerwG zum Ausgleich für 52-Stunden-Woche: Frei­zeit für Flo­rians Helfer, lto.de v. 20.04.2018

Für Berufsfeuerwehrbeamte gibt es Ausgleich ihrer erhöhten Wochenarbeitszeiten – auch wenn sie diesen erst nachträglich schriftlich geltend machen, entschied das BVerwG. Robert Hotstegs zu den Urteilen und der Kehrtwende des Gerichts.

Die beiden am Donnerstag verhandelten und entschiedenen Revisionsverfahren gegen die Stadt Leipzig (Urt. v. 19.04.2018, Az. 2 C 36.17 und 2 C 40.17) finden ihren Ursprung in einem europarechtlichen Dilemma aller Feuerwehren und Rettungsdienste: Zu spät haben nämlich die Dienstherren und Träger erkannt, dass der europäische Arbeitsschutz der Arbeitszeitrichtlinie auch für die Retter gilt. Arbeitszeit- und Gesundheitsvorschriften sind danach auch auf den Wachen und Fahrzeugen einzuhalten.

Mit seinen Entscheidungen vom Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anderslautende Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen aufgehoben und die Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Die Urteile haben eine Bedeutung, die unter Umständen weit über die Leipziger Fälle hinausgeht.

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Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.04.2018

::: Pressemitteilung 4/2018 :::

Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW
Feuerwehrleute streiten in Leipzig erfolgreich um Bezahlung oder Freizeit für erhöhte Arbeitszeit

Düsseldorf/Leipzig. Die Düsseldorfer Feuerwehrmänner, die seit fünf Jahren um eine bessere Bezahlung sogenannter „opt-out“-Schichten streiten, dürfen auf Geld hoffen. Das berichtet Fachanwalt Robert Hotstegs (38). Am Donnerstag hatte der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über Parallelverfahren gegen die Stadt Leipzig zu entscheiden. Mit erfreulichem Ausgang für die Kläger dort: die Revisionen waren erfolgreich, nun muss das Oberverwaltungsgericht über Freizeitausgleich oder Abgeltung entscheiden. Das erhoffen sich auch die NRW-Musterkläger seit langem. „Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04“ weiterlesen

Freizeitausgleich für opt-out bei der Leipziger Feuerwehr, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 19.04.2018, Az. 2 C 36.17 und 2 C 40.17

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen muss erneut über Klagen von Leipziger Feuerwehrbeamten entscheiden, die einen Freizeitausgleich für eine über 48 Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die reguläre Arbeitszeit für Feuerwehrbeamte beträgt einschließlich des Bereitschaftsdienstes 48 Stunden pro Woche. Ab dem Jahr 2008 haben zahlreiche Feuerwehrbeamte, unter ihnen auch die Kläger, Erklärungen abgegeben, bis zu 52 Stunden pro Woche Dienst zu leisten. So sah sich die Stadt Leipzig in der Lage, den Dienst in 24-Stunden-Schichten einzuteilen. Beamte, die eine solche Erklärung nicht abgaben, wurden im 12-Stunden-Schichtdienst geführt.

Im November 2013 erhoben die Kläger gegen ihre Arbeitszeit sowie deren Abrechnung und Abgeltung Widerspruch, soweit die Arbeitszeit über 48 Stunden pro Woche hinausging. Widerspruch und Klage hatten jeweils keinen Erfolg. Auf die Berufung der Kläger hat das Oberverwaltungsgericht die Beklagte zu Zeitausgleich für Arbeitsstunden verpflichtet, die über 48 Stunden pro Woche hinausgingen. Der Anspruch bestehe allerdings erst ab dem Monat nach Erhebung des Widerspruchs im November 2013 und nicht rückwirkend. Kläger und Beklagte haben hiergegen Revision eingelegt. „Freizeitausgleich für opt-out bei der Leipziger Feuerwehr, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 19.04.2018, Az. 2 C 36.17 und 2 C 40.17“ weiterlesen

Blaulicht trifft Beamtenrecht – Fachseminar in Solingen | difdi | Pressemitteilung 2018-02

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 03.04.2018

::: Pressemitteilung 2/2018 :::

Blaulicht trifft Beamtenrecht – Fachseminar in Solingen
zweitägige Fortbildung zum Beamten- und Personalvertretungsrecht in der Praxis der Feuerwehr

Düsseldorf. Feuerwehrbeamte und Beamte im Rettungsdienst leisten einen besonderen Job. Schichten rund um die Uhr, Einsätze mit großem und kleinem Risiko. Deshalb stellen sich für sie ganz besondere Fragen. In einem zweitägigen Fachseminar beleuchtet nun das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht Praxisfragen unter juristischem Blickwinkel. „Blaulicht trifft Beamtenrecht – Fachseminar in Solingen | difdi | Pressemitteilung 2018-02“ weiterlesen

Nachholung der Entscheidung über Kosten der Beigeladenen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Ergänzungsurteil v. 14.03.2018, Az. 29 K 6775/16

Sind an einem Verfahren nicht nur Kläger und Beklagter beteiligt, sondern auch Beigeladene, dann regelt die Verwaltungsgerichtsordnung, dass diese es selbst in der Hand haben, sich durch Antragstellung einem Kostenrisiko auszusetzen. Tun sie dies, stellen sie also einen Antrag in der Sache, dann sind sie dem allgemeinen (anteiligen) Prozesskostenrisiko ausgesetzt, können aber natürlich auch darauf hoffen zu obsiegen und dann in den „Genuss“ einer Kostenerstattung zu kommen.

Im vorliegenden Verfahren hat die Klägerin in der ersten Instanz verloren, gleichzeitig enthielt das Urteil vom 17.01.2018 aber keine ausdrückliche Entscheidung über die Kosten der Beigeladenen, die gerade keinen Antrag gestellt hatte. Dass diese ihre Kosten selbst tragen muss, war im Wege eines Ergänzungsurteils auszusprechen. Gegen das Ergänzungsurteil ist ggf. eine Anschlussberufung zulässig, wenn der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das „Haupturteil“ erfolgreich ist. „Nachholung der Entscheidung über Kosten der Beigeladenen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Ergänzungsurteil v. 14.03.2018, Az. 29 K 6775/16“ weiterlesen

Aufhebung eines Scheinbeschlusses im Kirchenrecht, Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der EKD, Beschluss v. 06.03.2018, Az. 0135/2-2018

Das Kirchenrecht ist aus unterschiedlichen Gründen immer wieder für Überraschungen gut. Das hat vielleicht damit zu tun, dass dort die Zahl der Fälle deutlich geringer ist als im staatlichen Recht und sicherlich auch damit, dass die Gerichte quasi für jedes Verfahren ad-hoc zusammentreten müssen. Denn alle Richter/innen üben ihr kirchliches Richteramt ehrenamtlich aus. Das ist ihnen hoch anzurechnen, denn eine funktionierende Kirchengerichtsbarkeit ist für das Kirchenrecht unabdingbar. Gleichwohl können dabei Fehler passieren, etwa dass versehentlich ein Scheinbeschluss der ersten Instanz erlassen wird.

Hierzu gibt es nun erstmalig eine Antwort des Kirchengerichtshofs der Ev. Kirche in Deutschland, der den Scheinbeschluss – vergleichbar der staatlichen Rechtsprechung – aufgehoben und die Sache an die erste Instanz zurückverwiesen hat. „Aufhebung eines Scheinbeschlusses im Kirchenrecht, Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der EKD, Beschluss v. 06.03.2018, Az. 0135/2-2018“ weiterlesen

Anfechtung der Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer Berlin, Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.01.2018, Az. AnwZ (Brfg) 2/17

Der Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof hat die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil (nebst Ergänzungsurteil) des Anwaltsgerichtshofs Berlin zugelassen. Gegenstand des Verfahrens ist die Anfechtung einer Vorstandswahl in der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin. Während die eigentlich interessanten Fragen naturgemäß im Berufungsverfahren selbst erst geklärt werden, hat der Senat – für uns etwas überraschend – im Rahmen der Berufungszulassung den Streitwert der ersten und zweiten Instanz bereits bestimmt und insoweit auch die erstinstanzlichen Entscheidungen bereits abgeändert. Damit existiert nun eine höchstrichterliche Vorgabe für den Streitwert bei Wahlanfechtungen in Rechtsanwaltskammern, die bislang fehlte. „Anfechtung der Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer Berlin, Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.01.2018, Az. AnwZ (Brfg) 2/17“ weiterlesen

Quantensprung: Beamte genießen Freizügigkeit in der EU und ab sofort eine höhere Nachversicherung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2018, Az. 23 K 6871/13

Wenn Beamte ihren Dienst in Deutschland – egal ob beim Bund oder in den Bundesländern oder Gemeinden – quittierten und in den öffentlichen Dienst eines anderen EU-Mitgliedstaates eintraten, wurden sie dafür bestraft. Nicht im Sinne eines Strafgesetzes, aber bislang finanziell. Denn die allermeisten von Ihnen hatten erhebliche Renten- und Versorgungsnachteile hinzunehmen. (siehe auch Beamtenversorgungsrecht auf dem Prüfstand vor dem EuGH, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 16.04.2015, Az. 23 K 6871/13)

Das ergab sich aus den völlig miteinander unvereinbaren Systemen von Versorgung der Beamten einerseits und Rente für Angestellte andererseits. Während die Versorgung erdient wird und sich an der Besoldung der letzten zwei Jahre orientiert (bei frühem Eintritt in den Ruhestand aber Abschläge vorsieht), stellt die Rente auf die eingezahlten Rentenbeiträge und Beitragsjahre ab. „Quantensprung: Beamte genießen Freizügigkeit in der EU und ab sofort eine höhere Nachversicherung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2018, Az. 23 K 6871/13“ weiterlesen