Nachdem zunächst 2012 das Verwaltungsgericht Darmstadt und dann 2013 das Verwaltungsgericht Hamburg das Beurteilungssystem des Zolls kritisch geprüft und für rechtswidrig befunden haben, hat nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem gestrigen Beschluss einem Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben.
Das Berufungsverfahren soll nun einerseits die Beurteilungen auf gebündelten Dienstposten „durch Ankreuzen“ und andererseits eine formale Frage besonderer Art klären, nämlich ob die erste Instanz zu recht Akteneinsicht in einzelne Seiten der Verwaltungsakte (hier: eine Liste der Vergleichsgruppe) verwehren durfte. „Beurteilungssystem Zoll weiter auf dem Prüfstand, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 07.01.2014, Az. 1 A 992/12“ weiterlesen