Die FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein sehen sich durch die Änderungen in der Gemeinde- und Kreisordnung in ihren Verfassungsrechten verletzt. Durch das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ wurde u.a. die Mindestgröße von Fraktionen in Kreistagen von zwei auf mindestens drei Mitglieder erhöht. Da mit dem Fraktionsstatus viele Antrags- und Rederechte einhergehen, hat der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein, Gregor Voht, Klage beim Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht eingereicht.
„FREIE WÄHLER klagen gegen Fraktionsgrößen-Gesetz, Pressemitteilung v. 19.10.2023“ weiterlesen„Landtag zu spät aufgewacht“ – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2021-03
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 21.06.2021
::: Pressemitteilung 03/2021 :::
„Landtag zu spät aufgewacht“ – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken
Verfassungsgerichtsverfahren zur Wahl in Königs Wusterhausen führen zur „Lex Strecker/ÖDP“
Düsseldorf/Königs Wusterhausen. Weil er für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Königs Wusterhausen nicht zur Wahl zugelassen wurde, hat Andreas Strecker Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht in Potsdam erhoben. Er hatte die gesetzlich geforderte Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht. Das Gericht hatte ihm bescheinigt, dass die Wahl unter erheblichen Einschränkungen stattfinde und der Gesetzgeber hierauf noch keine Rücksicht nähme. Einen Eilantrag verlor er zunächst (VfGBbg 10/21 EA). Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das auch die ÖDP Brandenburg als Organstreit mit betreibt, steht aber noch aus (Az. VfGBbg 22/21). Nun will der Landtag selbst im Hinblick auf die Verfahren die Hürden pauschal absenken.
Der Düsseldorfer Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Robert Hotstegs (41) vertritt die Interessen von Andreas Strecker und des ÖDP Landesverbandes Brandenburg. „Das Kommunalwahlrecht in Brandenburg benachteiligt unabhängige Einzelbewerbungen wie auch Parteien, die nicht in der Stadtverordnetenversammlung oder auf anderer Ebene vertreten sind.“ erläutert Hotstegs. „Das ist in normalen Zeiten schon wegen der Unterstützungsunterschriften bedenklich, weil diese nur auf dem Amt geleistet werden dürfen. In Corona-Zeiten erweist sich diese Klippe aber als dramatisch. Kontakte können nicht vermieden und zeitgleich durch das Wahlrecht erzwungen werden. Das erkennen die Mehrheitsfraktionen im Landtag nun ausdrücklich an und wollen die Hürden senken.“
Der gemeinsame Entwurf von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sieht vor, dass pauschal nur 50% der Unterschriften geleistet werden müssen. Tatsächliche Corona-Einschränkungen sind dafür nicht erforderlich, die Hürden sollen bis März nächsten Jahres pauschal abgesenkt werden.
„Das unterstreicht, dass während der ‚Bundesnotbremse‘ sogar noch eine weitere Absenkung geboten war.“, so Fachanwalt Robert Hotstegs. „Der Landtag will aber in das laufende Wahlverfahren in Königs Wusterhausen offensichtlich nicht mehr eingreifen. Er ist zu spät aufgewacht. Deshalb überlässt er die schwierige Entscheidung weiterhin dem Landesverfassungsgericht.“
Hinweis: Die erste Entscheidung des Verfassungsgerichts für das Land Brandenburg vom 05.05.2021, Az. VfGBbg 10/21 EA, ist unter www.hotstegs-recht.de/verfg abrufbar. Unter diesem Link wird auch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren VfGBbg 22/21 veröffentlicht werden.
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Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.
O-Töne 2,5%-Sperrklausel
Sie sind Journalist und recherchieren für einen Radio-Beitrag oder einen Podcast zum Thema 2,5%-Sperrklausel in NRW? Wenn Sie uns in der Eile nicht mehr persönlich erreichen und sprechen können, stellen wir Ihnen gerne folgende O-Töne zur Verfügung.
Die Fragen beantwortet Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht den Organstreit zum Az. VerfGH 21/16 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vertreten hat. Ein Urteil liegt noch nicht vor, die Urteilsverkündung ist für den 21.11.2017, 10:30 Uhr angesetzt.
Bitte übersenden Sie uns einen Mitschnitt und gerne auch eine Mitschrift Ihres Beitrages an kanzlei@hotstegs-recht.de. „O-Töne 2,5%-Sperrklausel“ weiterlesen
FBI will Sperrklausel bei Kommunalwahl kippen, Neue Westfälische v. 16.11.2017
Das NRW-Verfassungsgericht urteilt am 21. November über die Klage kleiner Parteien. Diese wurde maßgeblich von Paderborn aus vorbereitet
Paderborn. Die Parteienlandschaft wird immer bunter: Inzwischen acht Fraktionen beleben die Debatten im Paderborner Rat. Eine der ältesten Wählergemeinschaften in Paderborn jenseits der etablierten Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne ist die Freie Bürgerinitiative FBI – Freie Wähler.
In ihren besten Zeiten bekam sie als Sammelbecken Nr. 1 von Proteststimmen in Paderborn um die acht Prozent der Stimmen. Bei der letzten Kommunalwahl machten jedoch nur noch 2,9 Prozent der Paderborner ihr Kreuzchen bei FBI-Fraktionschef Hartmut Hüttemann und seinen Mitstreitern – auch eine Folge der inzwischen insgesamt viel größeren Auswahl auf dem Wahlzettel.
Jetzt blickt die FBI Paderborn gespannt nach Münster. Denn dort entscheidet das NRW-Verfassungsgericht am 21. November auch über das künftige Schicksal der FBI in Paderborn. Denn seit letztem Jahr droht der schrumpfenden Partei unmittelbar Gefahr: Der Landtag hat nämlich mit der Zweidrittelmehrheit von CDU, SPD und Grünen die Verfassung geändert und eine 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen eingeführt. Und das, obwohl das NRW-Verfassungsgericht die bis 1999 geltende 5-Prozent-Sperrklausel für unzulässig erklärt hatte. Damit wäre die FBI auf Kreisebene schon jetzt nicht mehr im Paderborner Kreistag vertreten. „FBI will Sperrklausel bei Kommunalwahl kippen, Neue Westfälische v. 16.11.2017“ weiterlesen
„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 23.10.2017
::: Pressemitteilung 5/2017 :::
„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt Dienstag (VerfGH 21/16 u.a.)
Düsseldorf/Münster. Ab Dienstagmorgen 10.30 Uhr verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Anträge von acht Parteien und Landesverbänden. Das politische Spektrum der Antragsteller reicht von rechts bis links und auch wenn sie sonst nichts gemein haben: sie haben allesamt den Antrag gestellt, das Gericht möge feststellen, dass eine Vorschrift in der Landesverfassung gegen das Grundgesetz verstößt. Den Kern der sogenannten „Organstreitverfahren“ bildet die Sperrklausel im kommunalen Wahlrecht, die der Landtag erst im Sommer 2016 eingeführt hat und mit der er eine 2,5%-Hürde eingeführt hat. „„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05“ weiterlesen
zwei Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen aus formellen Gründen erfolglos, Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 30.06.2017
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschlüssen vom 27. Juni 2017 die Anträge der Partei „Volksabstimmung“ und der Wählervereinigung „Sauerländer Bürgerliste“ gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen als unzulässig verworfen. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel ist damit nicht verbunden. „zwei Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen aus formellen Gründen erfolglos, Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 30.06.2017“ weiterlesen
Video: „Auf den Punkt“ Folge 5: Klagerecht der Fraktionen
erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 06.07.1999 in einem Urteil entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte fünfprozentige-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (VerfGH 14/98, 15/98).
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 10.06.2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und entsprechende wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in der für die Wahlen der Kommunalparlamente wieder eine Sperrklausel (2,5%) eingeführt wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30.06.2016 verkündet worden und am folgenden Tag in Kraft getreten.
Am 30. Dezember hat deshalb auch die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler), durch ihren Vorsitzenden Hans Josef Tegethof, vertreten durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs Düsseldorf, Klage eingereicht (Aktenzeichen: VerfGH 21/16). „erneute Wiedereinführung einer Sperrklausel verstößt gegen Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl, FBI/Freie Wähler, Pressemitteilung v. 09.01.2017“ weiterlesen
Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt, Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 08.05.2014, Az. 5 K 50.12 u.a.
Die bei drei Stellungsbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium entschieden. „Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt, Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 08.05.2014, Az. 5 K 50.12 u.a.“ weiterlesen