Gleich zwei Entscheidungen aus diesem Jahr werfen ein Schlaglicht auf die Thematik der „Entfristung“ von Professorinnen und Professoren. Das Recht der Bundesländer kennt vielfach die Berufung von Professor:innen in ein besonderes Beamtenverhältnis auf Zeit. Die spannende Frage stellt sich natürlich stets: was passiert zum Ablauf der Befristung.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied im September über einen brandenburgischen Fall, in dem die mögliche Entfristung wegen Nichtbewährung abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über eine Konstellation zu entscheiden, in der mehrere – aber im Ergebnis wohl zu wenige – Planstellen für die Verbeamtung auf Lebenszeit vorhanden waren. Hier hatte es die Hochschule versäumt eine Bestenauslese durchzuführen und die Konkurrenz der befristeten Professor:innen zu berücksichtigen.
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