Triumph für das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof“: Die Stadt muss es für zulässig erklären, hat das OVG Münster entschieden.
(Frank Preuss) OB Joachim Erwin und FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sind mit ihrem Versuch gescheitert, das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof” auszuhebeln. Einen Dringlichkeitsbeschluss zum Verkauf des Grundstücks an die Victoria, den die beiden unterschrieben hatten, zerpflückte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Wie erwartet war das Rechtsamt der Stadt nach Ansicht der Richter nicht in der Lage, die Eile glaubhaft zu begründen. Sie warfen der Stadt in der der vorliegenden Urteilsbegründung vielmehr vor, nichts anderes im Sinn gehabt zu haben, als einem Gesetz zuvorzukommen, das die Rechte von Bürgerbegehren stärkt und zwei Tage später in Kraft trat. „Klatsche für Erwin: Bürgerbegehren zulässig, NRZ vom 07.12.2007“ weiterlesen