Klatsche für Erwin: Bürgerbegehren zulässig, NRZ vom 07.12.2007

Triumph für das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof“: Die Stadt muss es für zulässig erklären, hat das OVG Münster entschieden.

(Frank Preuss) OB Joachim Erwin und FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sind mit ihrem Versuch gescheitert, das Bürgerbegehren „Rettet den Golzheimer Friedhof” auszuhebeln. Einen Dringlichkeitsbeschluss zum Verkauf des Grundstücks an die Victoria, den die beiden unterschrieben hatten, zerpflückte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Wie erwartet war das Rechtsamt der Stadt nach Ansicht der Richter nicht in der Lage, die Eile glaubhaft zu begründen. Sie warfen der Stadt in der der vorliegenden Urteilsbegründung vielmehr vor, nichts anderes im Sinn gehabt zu haben, als einem Gesetz zuvorzukommen, das die Rechte von Bürgerbegehren stärkt und zwei Tage später in Kraft trat. „Klatsche für Erwin: Bürgerbegehren zulässig, NRZ vom 07.12.2007“ weiterlesen

Polizeieinsatz im Ratssaal, Rheinische Post v. 19.10.2007

Nach Grundstücksverkauf an Victoria

Düsseldorf. Weil der OB mit der FDP per Dringlichkeit ein Grundstück an die Victoria-Versicherung verkauft hat, schlugen gestern bei den Unterstützern des Bürgerbegehrens die Emotionen hoch. Während im Rat unter Polizeiaufsicht Transparente entfernt wurden, beschäftigte das Thema die Gerichte. Von Denisa Richters „Polizeieinsatz im Ratssaal, Rheinische Post v. 19.10.2007“ weiterlesen

Urteil Bundesverwaltungsgericht, 22.06.2006, Az. 2 C 26.05

Sachverhalt:

Der Kläger ist Beamter. Er leistete Dienst als Verkäufer in einem T-Punkt Betrieb. Da sich der Personalbedarf in diesem Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG verringerte, wurde der Kläger in einem sog. Clearingverfahren zusammen mit anderen Beamten ausgewählt und zur Personalservice-Agentur versetzt. Deren tarifvertraglich festgelegte Aufgabe besteht darin, das ihr zugewiesene Personal auf dauerhafte Arbeitsplätze im Telekomkonzern zu vermitteln. Bis zur Weitervermittlung sollen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und die der Agentur zugewiesenen Beamten für vorübergehende Aufgaben eingesetzt werden. Der Kläger klagte gegen seine Versetzung. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht. Im Verfahren der Sprungrevision war zu klären, ob die Versetzung des Klägers zu der Personalservice-Agentur auf gesetzlicher Grundlage erfolgt ist und ob seine Verwendung bei der Agentur seinem Anspruch als Beamter gerecht wird, amtsangemessen beschäftigt zu werden.
„Urteil Bundesverwaltungsgericht, 22.06.2006, Az. 2 C 26.05“ weiterlesen

„Bürgerentscheid: Gang vor Gericht?“, Westfälische Rundschau vom 09.03.2006

Bestwig. (fr) Das Ringen um einen Bürger-Entscheid über die Wasser-Fusion könnte in eine neue Runde gehen. Nach dem erneuten Nein des Rates mit CDU-Mehrheit wollen die Initiatoren nun einen Gang vor Gericht prüfen.

Das sagte Helmut Bolz, einer der drei Vertreter des Bürgerbegehrens, im Gespräch mit der WR. Die CDU-Mehrheit im Rat hatte zuvor den Widerspruch der Initiatoren gegen den Entscheid, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen, zurückgewiesen. Sowohl Bolz wie auch die Ratsmitglieder nutzten die Debatte zu einer scharfen Auseinandersetzung um den politischen Umgang mit dem Bürgerbegehren. „„Bürgerentscheid: Gang vor Gericht?“, Westfälische Rundschau vom 09.03.2006“ weiterlesen

Bücherbus fährt wieder, Pressemitteilung Kreis Soest vom 20.01.2006

Der Kreis Soest wird den Bücherbus zunächst bis zum Jahr 2008 weiter betreiben. Diesen Beschluss hat der Kreistag während einer Sondersitzung am Donnerstag, 19. Januar, einstimmig gefasst. Vorausgegangen waren umfangreiche interfraktionelle Verhandlungen. Der vom Kreistag abgesegnete Kompromiss sieht vor, eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung, der Politik und der IG Bücherbus zu bilden. Das Team soll ein Konzept für die Fahrbücherei erarbeiten, das beispielsweise den Tourenplan, die Bildung eines Förder- oder Trägervereins, die Einnahme von Gebühren und ein mögliches Sponsoring regelt. „Bücherbus fährt wieder, Pressemitteilung Kreis Soest vom 20.01.2006“ weiterlesen

Bestwig: Widerspruch gegen den Ratsbeschluss, Westfälische Rundschau vom 02.12.2005

Das Bürgerbegehren gegen eine Fusion der Wasserversorgung in Bestwig, Olsberg und Meschede, das vom Rat der Gemeinde Bestwig für unzulässig erklärt wurde, will sich mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen.

Die Sprecher des Bürgerbegehrens teilten gestern mit, dass Widerspruch eingelegt worden sei, der schon bei der Gemeinde vorliege. Sollte die Gemeinde darauf nicht reagieren, sind die Vertreter des Begehrens auch bereit – so erklärt das beauftragte Düsseldorfer Rechtsanwaltsbüro, „ihr Anliegen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht weiter zu verfolgen, um dem Bürgerwillen so zur Durchsetzung zu verhelfen.“ „Bestwig: Widerspruch gegen den Ratsbeschluss, Westfälische Rundschau vom 02.12.2005“ weiterlesen

Ratingen: Antrag für Bürgerbegehren wird bald gestellt, Westdeutsche Zeitung vom 15.04.2005

Für ein Bürgerbegehren erforderlich sind 4500 Unterschriften. Bislang haben die Organisatoren allerdings noch keinen Antrag auf ein Bürgerbegehren gestellt man wollte erst das Abstimmungsergebnis im Rat abwarten. Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren aus formaljuristischen Gründen für unzulässig erklärt hatte, beauftragten die Organisatoren ihrerseits einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Prüfung der ausgelegten Unterschriftenlisten. Der hält die Einwände der Verwaltung nicht für zutreffend. „Ratingen: Antrag für Bürgerbegehren wird bald gestellt, Westdeutsche Zeitung vom 15.04.2005“ weiterlesen