Stadtrat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig, General-Anzeiger vom 08.05.2009

Der Initiative „Rettet das Rathaus und die Redoute“ bleibt jetzt nur noch der Gang vor das Verwaltungsgericht

Bad Godesberg. (hbl/kf) Der Rat der Stadt Bonn hat am Donnerstag das Bürgerbegehren „Rettet das Rathaus und die Redoute“ erwartungsgemäß für unzulässig erklärt. Bereits im Vorfeld hatten die Mehrheitsfraktionen aus CDU, SPD und FDP erklärt, sich der Empfehlung der Stadtverwaltung anzuschließen. „Stadtrat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig, General-Anzeiger vom 08.05.2009“ weiterlesen

mehr Sicherheit für unsere und Ihre Emails

Nach einer Testphase im März und April 2009 werden ab sofort alle Emails unserer Kanzlei automatisch mit einer digitalen Signatur versehen. Diese ermöglicht es Ihnen, die Herkunft und Unverändertheit von Emails unserer Kanzlei zu überprüfen. Die Prüfung auf Ihrem Rechner erfolgt bei der Verwendung von Standardsoftware ebenfalls automatisch.

Außerdem ist ab sofort auch eine verschlüsselte Kommunikation mit unserer Kanzlei per Email möglich. Der Versand sensibler Daten via Email wird also wesentlich sicherer.

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Mehrheit will Revision, Ibbenbürener Volkszeitung vom 21.04.2009

Greven – Einen Sommer voll politischer Emotionen bescherte die kontroverse Debatte um das „Bürgerbegehren Technischer Beigeordneter“. Doch als Mitte August des vergangenen Jahres eine breite Mehrheit im Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärte, verzogen sich die Aufgeregtheiten, Debatten in den Zeitungen und auf den Straßen waren plötzlich vorbei: Dr. Rolf Leroy ging zu Anfang des Jahres in Ruhestand, in der Verwaltung hatte der kosteneinsparende Umbau längst begonnen. Doch Anfang März mischte das Verwaltungsgericht in Münster die Karten neu: Die Richter erklärten zur großen Überraschung selbst der Befürworter ein Bürgerbegehren auch in dieser inneren Angelegenheit der Verwaltung für zulässig. und widersprachen damit selbst einem vorherigen Urteil. „Mehrheit will Revision, Ibbenbürener Volkszeitung vom 21.04.2009“ weiterlesen

Schlauer als fünf Richter?, Münsterländische Volkszeitung vom 20.04.2009

Greven – Anlässlich der am Mittwoch stattfindenden Sondersitzung des Stadtrates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fordert die FDP, unter Federführung des Stadtverbandsvorsitzenden Jürgen Mußmann, die Parteien des Rates auf, von einer Berufung gegenüber dem positiven Urteil zum Bürgerbegehren abzusehen. „Schlauer als fünf Richter?, Münsterländische Volkszeitung vom 20.04.2009“ weiterlesen

Justizministerin nimmt zweiten Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns für den Justizvollzug entgegen

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat heute in Wuppertal den zweiten Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns für den Justizvollzug Nordrhein-Westfalen, Rolf Söhnchen, entgegengenommen.

„Ich freue mich, dass die bundesweit einmalige Institution eines Ombudmanns für den Justizvollzug mittlerweile breite Anerkennung gefunden hat“, sagte die Ministerin in der Justizvollzugsschule des Landes. Dies zeige sich beispielhaft nicht nur an der um rund zehn Prozent gewachsenen Zahl der Eingaben von Bediensteten, sondern auch im persönlichen Umgang des Ombudsmanns mit ihnen, ihren Personalräten und den Gefangenenvertretern. „Herrn Söhnchen sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bin ich für ihre verdienstvolle Arbeit sehr dankbar“, betonte die Ministerin. „Justizministerin nimmt zweiten Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns für den Justizvollzug entgegen“ weiterlesen

„Du sollst kein falsches Zeugnis geben.“ – Anmerkungen zum Beschluss des OVG NRW vom 03.04.2009, Az. 6 B 36/09

Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu wichtigen beamtenrechtlichen Fragen in überraschender Eindeutigkeit Stellung bezogen.

Zugrunde lag der leider häufig vorkommende Fall, dass nach dem Ende einer Partnerschaft der „verlassene“ Partner Beschwerden gegen den anderen bei den Behörden bzw. dem Dienstherren einreicht, um diesem zu schaden. Werden dabei aus der Luft gegriffene Vorwürfe in den Raum gestellt, muss man dies als Rachefeldzug oder wie das OVG es tut als „Denunziation “ des Beamten. Im vorliegenden Fall ging die Denunziation durch die frühere Lebensgefährtin bis weit unter die Gürtellinie. Die ehemalige Lebensgefährtin warf dem betroffenen Beamten (obendrein ein Lehrer!) vor, er sei „ sexsüchtig “ gewesen, habe Sexpartys aufgesucht und Vorlieben für „bestimmte Sexualpraktiken“ gehabt. Einmal habe sie auch Fotos von sehr jungen Mädchen auf einem Rechner des beschuldigten Beamten gesehen. Ohne konkretere Angaben zum Alter der Mädchen machen zu können sprach sie von gespeicherter „Kinderpornografie“. Einer Kollegin gegenüber habe ihr „Ex“ auch einmal im Karneval eine anzügliche Bemerkung gemacht. Diese Kollegin sei als „Cowgirl“ zu einer Faschingsfeier erschienen und der frühere Partner habe sie anzüglich gefragt, „darf ich dein Hengst sein?“. „„Du sollst kein falsches Zeugnis geben.“ – Anmerkungen zum Beschluss des OVG NRW vom 03.04.2009, Az. 6 B 36/09“ weiterlesen

Amts-Besetzung auf Eis gelegt, Rheinische Post vom 01.04.2009

Personalenscheidungen im Rathaus
von Denisa Richters

Düsseldorf (RP) In erster Instanz haben Verwaltungsrichter angeordnet, die geplante Besetzung der Spitze des Schulverwaltungamts rückgängig zu machen. Es sei nicht auszuschließen, dass „willkürlich“ besetzt worden sei.

Wütend ist Oberbürgermeister Dirk Elbers – zumindest öffentlich – selten zu erleben. Dienstag jedoch geriet er bei einem Thema geradezu außer sich: „Frau Vogelbusch ist mit Abstand die Beste für dieses Amt – und der Kläger ist aus dem Gartenamt – und dort wird er auch bleiben“, sagte Elbers, angesprochen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Demzufolge soll die Stadt „im Wege der einstweiligen Anordnung“ verpflichtet werden, die Besetzung der Stelle an der Spitze des Schulverwaltungsamts mit Silke Vogelbusch, der bisherigen Referentin des Schuldezernenten Burkhard Hintzsche, rückgängig zu machen. Vogelbusch dürften auch keine Aufgaben der Amtsleitung oder deren Stellvertretung übertragen werden – „bis zu einer in einem erneuten Auswahlverfahren zu treffenden Entscheidung“. „Amts-Besetzung auf Eis gelegt, Rheinische Post vom 01.04.2009“ weiterlesen

Eilverfahren im Bürgerbegehren, Rheinische Post vom 27.03.2009

Moers (RP) Die Olili-Fraktion Moers teilte gestern mit, dass die Kläger gegen die Nichtzulassung der Bürgerbegehrens „Für den Erhalt der Bibliothek und gegen den Rathausneubau“, Brigitte Hübel und Heinz Huppers, durch den Anwalt Robert Hotstegs Bürgermeister Norbert Ballhaus um eine amtliche Auskunft gebeten haben, ob und wenn ja wie in der Ratssitzung am 1. April Beschlüsse gefasst werden sollen, die dem Bürgerbegehren inhaltlich entgegenstehen. „Eilverfahren im Bürgerbegehren, Rheinische Post vom 27.03.2009“ weiterlesen

BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009

„Die BI hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“ umschrieb der Anwalt des Bürgerbegehrens Technischer Beigeordneter das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Dieses Gericht hatte unmittelbar zuvor „unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung“ den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Über Radio und Fernsehen wurde über die richtungsweisende Entscheidung berichtet. Noch hat die Bürgerinitiative mit der Unterstützung von Ratsmitgliedern, Senioren, Landwirten und vielen Bürgern in Greven ihr gestecktes Ziel nicht erreicht. Aber unbestritten ist, dass mit dem Urteil eine wichtige Hürde erklommen wurde, weil nunmehr alle Verwaltungsgerichte bei der zu entscheidenden Rechtsfrage, ein Bürgerbegehren für zulässig erachten. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Bürgerentscheid vor der ablehnenden Entscheidung der CDU-geführten Ratsmehrheit den Vorrang eingeräumt, die mit ihrer Entscheidung „das Bürgerbegehren sei unzulässig“ nunmehr im Widerspruch zu allen Verwaltungsgerichten stehen, die zu dieser Rechtsfrage jemals entschieden haben. „BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009“ weiterlesen

Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009

Von Jörn Hartwich

GREVEN/ MÜNSTER Das Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und den Rat der Stadt Greven verpflichtet, seine Entscheidung von August 2008 zu korrigieren. „Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009“ weiterlesen