Im Disziplinarverfahren setzen wir uns als Fachanwaltskanzlei mit juristisch starker Verteidigung für Sie ein. Daneben möchten wir Sie aber auch auf die Risiken realistisch vorbereiten:
IHNEN DROHT DIE ENTFERNUNG AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS!
Damit müssen Sie rechnen:
- Sie verlieren den Anspruch auf Ihre Besoldung endgültig.
§10 Abs. 2 LDG NRW = § 10 Abs. 2 BDG:
„Die Zahlung der Dienstbezüge wird mit dem Ende des Kalendermonats eingestellt, in dem die Entscheidung unanfechtbar wird. Tritt der Beamte in den Ruhestand, bevor die Entscheidung über die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis unanfechtbar wird, gilt die Entscheidung als Aberkennung des Ruhegehalts.“
- Mit der Entfernung haben Sie – und Ihre Angehörigen – keinen Anspruch auf Beihilfe oder Versorgung!
- Für Sie – und Ihre Angehörigen – wird Ihre private Krankenversicherung unbezahlbar.
- Deutschlandweit ist eine erneute berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeschlossen.
§10 Abs. 6 LDG NRW: „Wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden ist, darf bei einem Dienstherrn, für den das Landesbeamtengesetz gilt, nicht wieder zur Beamtin oder zum Beamten ernannt werden; der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen zulassen. Es soll auch kein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet werden.“
§10 Abs. 6 BDG: „Ist ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, darf er nicht wieder zum Beamten ernannt werden; es soll auch kein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet werden.“
§12 Abs. 2 S. 1 BeamtStG: „Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt worden war.“
- Als ehemaliger Beamter haben Sie keinen Anspruch auf ALG I. Sie bekommen ALG II!
- Ein Übergangsgeld wird Ihnen in der Regel nur für 6 Monate gezahlt.
§ 10 Abs. 3 LDG NRW: „Nach der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird für die Dauer von sechs Monaten ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 70 Prozent des Ruhegehaltes geleistet, das die Beamtin oder der Beamte im Zeitpunkt der Entscheidung erdient hätte; eine Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 38 Abs. 2 bleibt unberücksichtigt. Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags kann in der Entscheidung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, soweit die Beamtin oder der Beamte ihrer nicht würdig oder den erkennbaren Umständen nach nicht bedürftig ist. Sie kann in der Entscheidung über sechs Monate hinaus verlängert werden, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; die Umstände sind glaubhaft zu machen. […]“
§ 10 Abs. 3 BDG: „Der aus dem Beamtenverhältnis entfernte Beamte erhält für die Dauer von sechs Monaten einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 Prozent der Dienstbezüge, die ihm bei Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung zustehen; eine Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 38 Abs. 2 bleibt unberücksichtigt. Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags kann in der Entscheidung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, soweit der Beamte ihrer nicht würdig oder den erkennbaren Umständen nach nicht bedürftig ist. Sie kann in der Entscheidung über sechs Monate hinaus verlängert werden, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden; der Beamte hat die Umstände glaubhaft zu machen. […]“
- Eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgt automatisch.
Das können Sie jetzt sofort tun:
- Überprüfen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse!
Dies ist auch vor der Entfernung relevant für eine (mögliche) Kürzung Ihrer Bezüge. - Beantragen Sie ein qualifiziertes Dienstzeugnis!
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit auf!
Legen Sie ein Profil auf www.jobboerse.arbeitsagentur.de an. Melden Sie sich arbeitssuchend. - Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Versicherungen auf und prüfen Sie einen Wechsel.
Planen Sie JETZT Ihre berufliche Zukunft außerhalb des öffentlichen Dienstes!
Nehmen Sie eine Umschulung / Weiterbildung / Studium in den Blick und prüfen Sie die Voraussetzungen. Mit einer Nebentätigkeit bekommen Sie einen ersten Fuß in die Tür zum Arbeitsmarkt außerhalb des öffentlichen Dienstes. Nutzen Sie die Zeit und Ihr Potential!
Wir stehen Ihnen gerne hilfreich zur Seite und freuen uns über positive Rückmeldungen, wenn Sie Ihre Pläne für eine Zukunft nach dem Beamtenverhältnis erfolgreich umsetzen.