Der Ärger um die sogenannten Ankreuz-Beurteilungen geht weiter. In seinem Urteil vom 04.06.2014 hat nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof seine Sicht der Dinge dargelegt. In dem Verfahren stritten die Beteiligten um die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung der Klägerin, welche der VGH nicht für gegeben hält:
„An dieser Plausibilisierung fehlt es bei der dienstlichen Beurteilung der Klägerin im Hinblick auf die Bildung des Gesamturteils auf der Grundlage der Einzelbewertungen. Einer näheren Begründung des Gesamturteils, deren Fehlen die Klägerin schon in der Begründung ihres Widerspruchs vom 7. Juli 2011 beanstandet hatte, hätte es insbesondere deshalb bedurft, weil die Bewertungen der Einzelmerkmale anhand eines Beurteilungsbogens erfolgt ist, in dem insgesamt sechs verschiedene Bewertungsstufen (A bis F) vorgesehen sind „Jetzt sagt auch Hessen: Ankreuzen reicht nicht!, Anmerkung zum Hessischen VGH, Urteil v. 04.06.2014, Az. 1 A 651/13“ weiterlesen