Sonntags Ruhe?, Schuhkurier 38, S. 16ff.

Die Debatte um Sonntagsöffnungen ebbt nicht ab. Der Handel fordert mehr Spielraum, Gewerkschaften und Kirchen blocken ab. schuhkurier fasst die aktuelle Lage zusammen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bleibt hartnäckig. Vehement setzt sich die Lobbyorganisation des Einzelhandels für eine Flexibilisierung der Regelung von Sonntagsöffnungen ein. So veröffentlichte der HDE im Vorfeld der Bundestagswahl einen 10-Punkte-Plan, in dem die Politik aufgefordert wurde, die Voraussetzungen für mehr Rechtssicherheit für gelegentliche Sonntagsöffnungen im Einzelhandel zu schaffen. Es brauche eine Enttabuisierung des Themas, Einkaufen sei genauso Teil der Freizeitgestaltung wie der Restaurant- oder Museumsbesuch, so die Argumentation des Verbands. Kurzfristig sollten die Händler zum Ausgleich für die langen Lockdowns, in denen die Ladentüren geschlossen waren, für den Rest des Jahres auch sonntags öffnen dürfen. „In vielen anderen Wirtschaftsbereichen ist eine Sonntagsöffnung vollkommen selbstverständlich. In Restaurants und Gaststätten gehört es zum Alltag, dass die Türen auch am Sonntag weit geöffnet sind“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Genauso sei es bei Theatern, Kinos oder Museen. Und auch an den Fließbändern vieler Fabriken werde ganz selbstverständlich sonntags gearbeitet. „Nur beim Einzelhandel muss sonntags im Regelfall alles dicht sein. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß. Einkaufen dient heutzutage nicht mehr nur der Versorgung, sondern Bummeln und Shopping ist ein Freizeitevent – genauso wie der Besuch von Gaststätten oder Kultureinrichtungen“, so Genth weiter. […]

Das sagt der Jurist

Auch Robert Hotstegs, auf Verwaltungs- und Verfassungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Düsseldorf, sieht die Forderungen des HDE kritisch. Das beginne bereits damit, dass die Bundesregierung in Berlin der falsche Adressat sei. „Nach der letzten Förderalismusreform ist der Bund nicht mehr zuständig für die Ladenöffnungs- und Ladenschlusszeiten. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Hier sind also momentan alle 16 Landesparlamente gefordert, es sei denn man will die Zeit zurückdrehen und die Gesetzgebung wieder dem Bund übertragen.“ Der Jurist geht davon aus, dass Handel, Gewerkschaften und Kirchen immer wieder an einer Grundsatzentscheidung einander fundamental gegenüberstehen werden. „Der Sonntag ist durch die Regelung der Weimarer Reichsverfassung, die immer noch an dieser Stelle fortgilt, grundsätzlich arbeitsfrei. Jeder einzelne verkaufsoffene Sonntag kratzt daher an dem Schutz der Verfassung. Das ist keine Kleinigkeit, wie dies in manchen Stadträten, IHKs oder Interessengemeinschaften des Handels manchmal anklingt“, sagt Robert Hotstegs. Um dennoch die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren, sei es ratsam, im bisherigen Rechtsrahmen deutlich früher über verkaufsoffene Sonntage zu beraten und zu beschließen.


Das Thema eigne sich nicht für Dringlichkeitsentscheidungen im Stadtrat, vielmehr empfehle es sich, eine Jahresplanung von politischer Seite aus anzustreben. Würden dann verkaufsoffene Sonntage festgesetzt, könne weit vorab eine rechtliche Klärung herbeigeführt werden, ohne dass die Werbung schon angelaufen sei. „Das dürfte auch im Interesse der Händlerinnen und Händler sein. Zwar ist in vielen Verfahren auch die Werbung als Druckmittel eingesetzt worden, nach dem Motto „Es ist nun zu spät zum Absagen“, aber genau dies verfängt eben vor Gericht nicht. Da ist es doch sinnvoller, Streit- und Vorlaufkosten voneinander zu trennen.“ Ein zweiter Aspekt, der laut dem Rechtsanwalt durch die Landesgesetzgeber flankiert werden müsste, sei es, einen Einigungsmechanismus zu installieren. In Nordrhein-Westfalen etwa sei gesetzlich bislang nur vorgeschrieben, dass Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige IHK und die Handwerkskammer anzuhören sind. Es wäre durchaus denkbar, hier auch ein Einigungsverfahren vorzuschreiben, dass dem Interessenausgleich diene und zugleich auch Streitigkeiten vermeide oder ausschließe, so Hotstegs. Allerdings sagt er auch: „So ärgerlich dies aus Handelssicht ist, aber man ist schlecht beraten, wenn man von einem Rechtsanspruch auf Sonntagsöffnung ausgeht. Die Ausnahmen werden auch in Zukunft eng und limitiert, die Hürden grundsätzlich hoch sein.“ […]

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