Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2021-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.05.2021

::: Pressemitteilung 02/2021 :::

Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof
Landtag wählt erstmals Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW

Düsseldorf. Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Präsidentin für den Verfassungsgerichtshof in Münster in freier Wahl bestimmt. Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, die schon seit 2006 Mitglied des Gerichts ist, wurde mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie löst Dr. Ricarda Brandts ab, die nach der nun auslaufenden Rechtslage in ihrer Person das Amt der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts und der Verfassungsgerichtshofs vereinte und in den Ruhestand tritt. „Damit wird eine weitere Zeitenwende eingeläutet“, sagt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Nachdem das Gericht seit 2019 mit der Verfassungsbeschwerde weitreichende Kompetenzen erhielt, gewinnt es nun weiter an Selbstständigkeit dazu.

Die Mütter und Väter der Landesverfassung hatten vor über 70 Jahren dem Verfassungsgerichtshof zunächst eine kleinere Rolle zugedacht. Das Gericht war maßgeblich für Streitigkeiten der Verfassungsorgane untereinander oder aber für Streitigkeiten der Kommunen mit dem Land zuständig. War die Zahl seiner Verfahren daher überschaubar, wurden als Richter:innen unter anderem durch die Verfassung selbst die Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und von zwei Oberlandesgerichten bestimmt. Erst im zeitlichen Wandel und einer Verfassungsreform 2018 erhielt das Gericht neue Aufgaben hinzu.

Seit Januar 2019 können so die Bürger:innen direkt mit einer sogenannten Individualverfassungsbeschwerde den Gerichtshof in Münster anrufen. Sie haben das vielfach getan, nicht zuletzt angesichts der Grundrechtseinschränkungen während der laufenden Corona-Pandemie.

Explosionsartig stiegen hierdurch die Verfahrenszahlen von sechs neuen Verfahren im Jahr 2018 auf 96 Eingänge im Jahr 2019 und 217 im vergangenen Kalenderjahr. „Dieser Anstieg wird sicherlich anhalten, sich aber nicht unbegrenzt fortsetzen“, ist sich Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs (41) sicher. Er untersucht regelmäßig Inhalt und Entwicklung der Entscheidungen des Gerichtshofs.

„Man kann sowohl in der Organisation des Gerichts wie auch in der Sprache seiner Entscheidungen erkennen, dass sich das Gericht in seine neue Rolle als Bürger:innengericht eingefunden hat. Die Wahl einer eigenen Präsidentin ist nun ein weiteres sichtbares Zeichen in diese Richtung. Und auch räumlich wird sich die Verselbstständigung fortsetzen. Schon seit 2020 sieht der Landeshaushalt vor, dass der Gerichtshof eigene Räumlichkeiten erhalten soll.“, so Hotstegs weiter.

Neben der Wahl Dauner-Liebs zur Präsidentin hat der Landtag auch neu Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchof und Dr. Michael Haas zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Unverändert stammen die Kandidat:innen des Landtags ausschließlich aus den Reihen der Fachgerichte und der Wissenschaft. Die drei nordrhein-westfälischen Rechtsanwaltskammern hatten 2019 dafür geworben, dass auch aus dem Kreis der Rechtsanwält:innen Kandidaten gewählt werden sollen. Dies ist in den Verfassungsgerichten anderer Bundesländer geübte Praxis, am Bundesverfassungsgericht stammt der dortige Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth aus der Rechtsanwaltschaft.

Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Autor des Handkommentars „Verfassungsbeschwerde.NRW“, sowie der jährlichen Studie zur Verfassungsbeschwerde.NRW.

Verfassungsbeschwerde.NRW
Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten
39,90 €
ISBN 978-3-7481-5650-5

Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter presse@bod.de angefordert werden.

Die Studie zur Verfassungsbeschwerde.NRW 2019 steht unter www.verfassungsbeschwerde.nrw/studie kostenlos zum Download zur Verfügung. Die Studie über das Jahr 2020 erscheint in Kürze an gleicher Stelle.

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Rechtsanwalt Robert Hotstegs
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