von Konstantinos Mitsis
Im Kampf gegen das Coronavirus setzt der Bund ab sofort auf einen bundeseinheitlichen Lockdown. Überall in Deutschland, wo die Zahl der Neuinfektionen hoch ist, gilt ab sofort eine sogenannte Bundes-Notbremse. Wir sagen, was Sie dürfen und wie Sie sich während einer Kontrolle richtig verhalten.
Die Bundes-Notbremse greift überall dort, wo die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt. Sinkt die Inzidenz auf unter 100, wird die Notbremse erst aufgehoben, wenn der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 100 bleibt.
Die Notbremse sieht Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Testpflicht, Schulschließungen und Einschränkungen im öffentlichen Leben vor.
Ab einer Inzidenz von 100 greifen in den Landkreisen und Städten unter anderem zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages Ausgangssperren. Verbraucher sollten ab dieser Uhrzeit Zuhause bleiben und dürfen das Haus nicht ohne triftigen Grund verlassen oder sich im öffentlichen Raum aufhalten.
Wie verhalte ich mich bei einer Personenkontrolle?
Grundsätzlich gilt: Ordnungshüter müssen wegen der Ausgangssperren mehr Nachtschichten einlegen als ihnen vielleicht lieb ist. Gegenüber unserer Redaktion berichteten Polizisten immer wieder von den zunehmenden Beschimpfungen, die sie in Ihrem Alltag erleben. Insgesamt lässt sich sagen: Wirklich Lust auf die Kontrollen haben die meisten Polizeibeamten nicht.
Sind Sie unterwegs, obwohl die Ausgangssperre gilt: Setzen Sie eine Mundschutzmaske auf, halten Sie Abstand und bleiben Sie gelassen und auch ruhig. Liegt ein Verstoß vor, werden Sie in der Regel lediglich ermahnt und auf die Ausgangssperre hingewiesen. In vielen Fällen können die Polizeibeamten sogar helfen. Zum Beispiel wenn ein Notfall vorliegt.
Sie sollten zudem Polizeikontrollen nicht unnötig provozieren. Wer nachts alkoholisiert mit Weinflaschen in der Nacht erwischt wird und dann behauptet er sei joggen, obwohl er eigentlich zehn Kilometer weiter wohnt, könnte ein Bußgeld riskieren. Gleiches gilt, wenn jemand nach Mitternacht ohne einen Hund behauptet, er sei Gassi gewesen.
Einzelne Bundesländer, die in der Vergangenheit bereits Ausgangssperren verhängt hatten, haben Bußgelder für den „Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft entgegen einer bestehenden Ausgangsbeschränkung“ definiert. In der Regel und je nach Schwere des Verstoßes macht das zwischen 50 und 500 Euro.
Geben Sie keinesfalls falschen Personalien an. In der Regel liegt das Bußgeld in so einem Fall und je nach Schwere der Falschangabe bei 50 bis 250 Euro.
Übrigens eine Polizeikontrolle wird immer mit einer klassischen Einstiegsfrage gestartet. Das bestätigte ein Polizeibeamter aus München auf Anfrage.
Dann heißt es etwa: „Guten Abend. Eine allgemeine Personenkontrolle. Können Sie sich ausweisen?“ In einem weiteren Verlauf will die Polizei in Erfahrung bringen, ob ein Verstoß gegen die Ausgangssperre vorliegt. Daher könnten die Fragen folgen: „Woher kommen Sie?“ oder „Wo wollen Sie denn so spät noch hin?“
„Ich empfehle, auf die Befragung möglichst knapp und höflich zu antworten. Das wirkt deeskalierend und hilft, die unangenehme Situation möglichst schnell zu beenden“, sagt beispielsweise Rechtsanwalt Robert Hotstegs vom Deutsche Anwaltverein (DAV).
Ausgangssperre: Was darf ich nach 22 Uhr?
Arbeitnehmer
Wer beruflich unterwegs sein muss, der darf auch nachts raus. Dazu zählen beispielsweise Taxifahrer, Kurierdienste, Lieferdienste, Postangestellte, Bäcker (die vor 4 Uhr in der Backstube stehen müssen), Krankenpfleger und andere wichtige Berufsgruppen.
- Sie ist zwar nicht verpflichtend, aber ratsam. Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitgeberbestätigung mit Firmenstempel und Unterschrift ausstellen. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und sparen auch Zeit.
Notfall
Bei einem medizinischen Notfall, wenn ein Familienmitglied dringend Hilfe braucht oder eine andere ernste Situation vorliegt, dann gilt die Ausgangssperre ebenfalls nicht. In gefährlichen und brenzlichen Situationen helfen die zuständige Polizeidienststelle im Ort und auch der Notruf.
- Beispiel: Sie haben abends sehr starke Zahnschmerzen und brauchen dringend Hilfe, weil sie die Schmerzen nicht mehr aushalten können, dadurch nicht schlafen oder sich auch unwohl fühlen. Sie dürfen sich in so einem Fall um Hilfe bitten und sich auf den Weg zum Notdienst einer Zahnklinik machen. Rufen Sie dort allerdings vorab an.
- Beispiel: Eine Person, die Sie pflegen, geht nachts nicht mehr ans Telefon. Auch die Nachbarn haben bereits bei der Person geklingelt, aber sie reagiert nicht. Sie machen sich nun ernsthafte Sorgen und wollen nach dem Rechten schauen. Obwohl eine Ausgangssperre in Ihrem Ort gilt, dürfen Sie die Pflegeperson besuchen. Im Falle einer Polizeikontrolle müssten Sie möglicherweise genau nachweisen, warum Sie diese Person nun besuchen müssen.
Jogger und Sportler
Wer abends raus will, um beispielsweise nach einem stressigen Tag auf andere Gedanken zu kommen, der darf auch nach 22 Uhr allein Spazieren oder Joggen gehen. Will der Partner oder der Mitbewohner mit, sollten getrennte Wege genutzt werden oder ausreichend Abstand eingehalten werden. Ab Mitternacht fällt diese Kulanzregelung weg.
- Lassen Sie Rucksäcke, Tragetüten oder andere Taschen, sofern Sie nach 22 Uhr rausgehen, zuhause. Das erspart Ihnen unnötige Fragen im Falle einer Personenkontrolle.
Gassi gehen
Hundebesitzer dürfen mit ihrem Hund Gassi gehen. Eine Beschränkung gibt es dafür nicht. Wenn Hunde raus müssen, dann ist das einfach so.
Pizza bestellen
Restaurants, Imbissbuden, Lieferdienste haben regulär geöffnet. Sie können sich also problemlos eine Pizza, Nudeln oder andere Gerichte bestellen und liefern lassen. Wichtig ist aber: Selbst abholen dürfen Sie die bestellten Speisen nach 22 Uhr allerdings nicht. Auch nicht in der Kulanzzeit zwischen 22 Uhr und Mitternacht.
Müll rausbringen
Wer nachts noch den Müll rausbringen will, der kann das tun. Auch die Mülltonne dürfen Sie für die Müllabfuhr nachts rausstellen. Vor allem dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen spät nach Hause gekommen sind.