Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 29.04.2020
::: Pressemitteilung 2/2020 :::
„Landtag bremst direkte Demokratie in den Gemeinden aus“
NRW-Landtag berät am Donnerstag über Verbesserungen von Bürgerbegehren
Düsseldorf. Im Rahmen der Plenumssitzung am morgigen Donnerstag berät der nordrhein-westfälische Landtag unter der Überschrift „Direkte Demokratie trotz Corona“ einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einerseits und einen Entschließungsantrag von CDU und FDP andererseits. Alle Fraktionen bekennen sich dazu, Bürgerbeteiligung auch in Corona-Zeiten zu wollen. „Die Beratung allein greift aber zu kurz“, mahnt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Er berät und vertritt Bürgerinitiativen, die derzeit massiv in der Unterschriftensammlung von Bürgerbegehren behindert werden und die die starren Fristen der Gemeindeordnung nicht einhalten können.
„Das Gesetz geht bislang noch davon aus, dass in allen Gemeinden konventionell Unterschriften auf Papier gesammelt werden und dass hierfür auch hinreichend geworben werden kann.“ so Hotstegs. „Das ist aber seit März nicht mehr der Fall. Informationsstände in der Stadt sind kaum denkbar und wenn, würden sie nur wenig Laufkundschaft erreichen. Das Abstandsgebot verhindert, dass ausreichend informiert, geworben und unterschrieben werden kann.“
Es sei daher zwingend notwendig, die Regelungen in Gemeindeordnung und Kreisordnung zu ändern. Der Entschließungsantrag der Regierungskoalition, man möge lediglich eine Rechtsverordnung ändern und im Übrigen prüfen, ob Fristverlängerungen denkbar seien, greife zu kurz. Hotstegs: „CDU und FDP wissen, dass der Gesetzgeber selbst tätig werden muss. Sie tun es aber nicht, sondern haben zum eher ‚stumpfen Schwert‘ eines Entschließungsantrags gegriffen.“ Damit verstreiche wertvolle Zeit, in der bereits Bürgerinitiativen allein am Corona-Abstandsgebot scheiterten.
Richtig sei der Ansatz im Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die auch den Vorschlag aufwerfen, digitale Unterschriften einzusammeln. „Das ist unabhängig von Corona ein wichtiger Ansatz. Denn wir können heutzutage im Internet nahezu alle Produkte mit einem Mausklick erwerben. Dass man dann die bloße Meinung, ein Thema sei so wichtig, dass man selbst darüber abstimmen wolle, nicht digital äußern kann, ist aus der Zeit gefallen.“, so Hotstegs. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht erinnert daran, dass Bürgerbegehren die erste Stufe in einem zweistufigen Verfahren seien. Die eigentliche Abstimmung erfolge erst später und bleibe vergleichbar einer Wahl. Wichtig sei aber, die Änderungen zügig zu beraten und als Gesetzesänderung zu beschließen. Warme Worte des Landtags würden den Bürgern vor Ort noch nicht weiterhelfen.
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Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.