Vorprüfung für Bürgerbegehren nur „halb“ in Kraft getreten – Panne im Landtag | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-09

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 31.12.2018

::: Pressemitteilung 09/2018 :::

Vorprüfung für Bürgerbegehren nur „halb“ in Kraft getreten
Panne im Landtag

Düsseldorf. Noch kurz vor Weihnachten hatte der Landtag die Rechte von Bürgern im Rahmen der direkten Demokratie stärken wollen. Bürgerbegehren auf Ebene von Städten, Gemeinden und Kreisen sollten das Recht erhalten, vorab juristisch verbindlich geprüft zu werden. Das Gesetz wurde am 28. Dezember im Gesetzblatt veröffentlicht. In Kraft trat es wegen eines Redaktionsversehens aber nur teilweise. Darauf wies nun der Düsseldorfer Anwalt Robert Hotstegs hin.

Das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften“ vom 18. Dezember 2018 trägt nicht nur einen langen Namen, auch die Vorschriften über das Inkrafttreten sind verschachtelt. Hierbei ist es offenbar zu einem Redaktionsversehen gekommen.

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung hatte im Sommer vorgeschlagen, dass die freiwillige Vorprüfung für Bürgerbegehren auf Gemeinde- und Kreisebene parallel eingeführt wird und unmittelbar am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt in Kraft treten sollte.“ hat Hotstegs das Gesetzgebungsverfahren nachvollzogen. „Da aber bekanntlich kein Gesetz den Landtag so verlässt, wie es hineingekommen ist, sind auch hier die Vorschriften überarbeitet und verändert worden, insbesondere auch die Nummerierung der Änderungsvorschriften. Das hat man am Ende des Gesetzes offenbar übersehen und das Gesetz dort nicht angepasst.“

Das Dilemma nahm nun mit der Verkündung des Gesetzes kurz vor Jahresende seinen Lauf. Die Vorprüfung von Bürgerbegehren ist nämlich durch das Versehen nun nur auf Ebene der Kreise in Kraft getreten, nicht aber für die Städte und Gemeinden. Umgekehrt ist offenbar auch eine Gesetzesänderung auf Gemeindeebene in Kraft gesetzt worden, die man erst im Jahr 2020 greifen lassen wollte.

„Einen sachlichen Grund gibt es hierfür nicht. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide finden hauptsächlich auf Ebene der Städte und Gemeinden statt, nicht aber in den Kreisen. Dort haben sie kaum alltägliche Relevanz. Deshalb war die Stärkung der direkten Demokratie vor allem vor Ort notwendig, jedenfalls aber sollten beide Gesetze parallel verändert werden.“, so Fachanwalt Hotstegs weiter.

Die Vorprüfung von Bürgerbegehren soll zukünftig dazu beitragen, dass nachträgliche Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. NRW hat sich dabei an einem Modell aus Niedersachsen orientiert, wo die Vorprüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren schon seit Jahren gesetzlich verankert ist. Werden Bürgerbegehren vorab geprüft, besteht für Bürger, Räte und Verwaltungen eine verlässliche Arbeitsgrundlage für die aufwändige Sammlung von Unterschriften und einen faireren Abstimmungswahlkampf. Unter anderem der Fachverband Mehr Demokratie Nordrhein-Westfalen hatte sich mehrfach für die Einführung der Vorprüfung stark gemacht.

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