Protest geht in die nächste Instanz
VON DENISA RICHTERS
Düsseldorf (RP) Per Eilantrag wollten die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Stadt verpflichten, 16.000 Unterschriften bis zur Ratssitzung am Donnerstag zu prüfen. Das Verwaltungsgericht lehnte ab. Nun geht der Protest in die nächste Instanz.
Wenn der Rat der Stadt am Donnerstag zusammenkommt, um eigentlich über den Haushalt 2008 zu beraten, werden gleich zwei Bürgerbegehren Thema sein: Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster muss das Bürgerbegehren gegen den Grundstücksverkauf an die Victoria-Versicherung nun doch durchgeführt werden. Über die Zulässigkeit soll der Rat unter Punkt 42 der Tagesordnung entscheiden. Unter Punkt 31 steht der Grundsatzbeschluss für den Kö-Bogen und, etwas versteckt, im nicht-öffentlichen Teil die überarbeitete Ausschreibung des Grundstücks Jan-Wellem-Platz. Doch auch dagegen wendet sich ein Bürgerbegehren – und beschäftigt die Gerichte.
Im Kern geht es darum, bis wann die 16000 zu dem Zeitpunkt eingereichten Unterschriften – laut den Initiatoren sind inzwischen 17500 Unterschriften gesammelt – auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Per Eilantrag wollte die Bürgerinitiative „Der Jan-Wellem-Platz gehört uns allen“ gestern die Stadt dazu verpflichten, das Wahlamt personell so auszustatten, dass die Unterschriften bis zur Ratssitzung ausgezählt werden können. Am frühen Abend lehnte das VG dies ab: Es sei nicht erkennbar, „dass die Stadt die Prüfung der ca. 16000 Unterschriften, von denen 2000 erst heute eingereicht worden seien, treuwidrig zu verzögern“.
„Wir gehen in die zweite Instanz“, hieß es postwendend aus der von der Bürgerinitiative beauftragten Kanzlei des Rechtsanwalts Henning Obst, der auch die Golzheimer Bürgerinitiative in Münster erfolgreich vertreten hat. Über einen zweiten Eilantrag, nämlich den Grundsatzbeschluss zum Kö-Bogen von der Tagesordnung zu streichen, will die 1.Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bis spätestens morgen entscheiden.
Die Politik gibt sich gelassen. SPD und Grüne unterstützen die Bürgerinitiative ohnehin aktiv. Die bürgerliche Mehrheit, die den Kö-Bogen in der großen Variante befürwortet, demonstriert Nervenstärke: „Wenn das Wahlamt die Unterschriften nicht bis Donnerstag auszählen kann, warten wir mit der Zulässigkeitserklärung eben bis zur nächsten Ratssitzung“, sagt FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann: Laut Satzung müsse die Vorprüfung spätestens nach zwei Monaten, also bis zum 4. Februar, abgeschlossen sein. Der Rat tagt das nächste Mal am 7. Februar. Der Grundsatzbeschluss solle dennoch jetzt gefasst werden, „weil er Teil der politischen Willensbildung ist“, die Ausschreibung des Grundstücks aber nicht. CDU-Fraktionschef Dirk Elbers kritisiert, die Bürgerinitiative habe das Maß verloren: „Ich weiß nicht, wie die sich das vorstellen, all die Unterschriften in der Kürze zu prüfen.“