Noch vor der Verhandlung hatte sich der Grevener FDP-Vorsitzende Jürgen Mußmann als erster Kläger wenig optimistisch gezeigt. Als das Urteil nach nur kurzer Beratung verkündet wurde, war die Überraschung umso größer. Denn auch während der Verhandlung deutete nur wenig auf das spätere Urteil hin. Der Rechtsstreit hatte sich auf die Frage zugespitzt, ob die Zahl der Beigeordneten lediglich die innere Organisation der Verwaltung betreffe. In diesem Fall wäre das Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung des Landes nicht zulässig. In Abwandlung seiner früheren Rechtssprechung aus 2004 folgte das Verwaltungsgericht jetzt aber der Auffassung der Kläger um Mußmann und Landwirt Antonius Mittel-Wichtrup. Deren Rechtsanwalt Robert Hotstegs sah in der im Juni 2008 vom Rat beschlossenen Änderung der Hauptsatzung eine klare Änderung der äußeren Struktur. „Eine Satzung legt fest, wie eine Gemeinde dauerhaft ausgerichtet wird“, so Hotstegs. Dem widersprach Oberrechtsrat Uwe Kunze als Vertreter der Stadt. Er argumentierte, dass mit der Zahl der Beigeordneten lediglich eine Verteilung von Geschäftsbereichen verbunden sei, was einzig eine Frage der inneren Organisation sei.
Zu Beginn des Verfahrens hatte der Vorsitzende Richter klargestellt, dass das Verfahren keine Fortsetzung der „hochfahrenden politischen Auseinandersetzungen in Greven“ sei, sondern das Urteil rein nach rechtlichen Voraussetzungen gefällt werde. Bekanntlich waren dem von CDU und Grünen getragenen Ratsbeschluss zur Abschaffung des Technischen Beigeordneten Querelen um Amtsinhaber Dr. Rolf Leroy vorangegangen, der mit Beginn 2009 vorzeitig in Pension gehen musste. Zusätzliche Brisanz bekam die Personalie dadurch, dass Bürgermeister Peter Vennemeyer sich offen für die Beibehaltung des Technischen Beigeordneten und die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens ausgesprochen hatte.
Insofern zeigte sich der Bürgermeister gestern höchst zufrieden mit dem Urteil: „Das trifft unsere Rechtsauffassung.“ Jetzt werde sich der Rat des Themas wieder annehmen, um gegebenenfalls das Bürgerbegehren zu initieren.
Für Mit-Initiator Mußmann gibt es für das Bürgerbegehren bereits einen Termin. „Das kann gemeinsam mit der Kommunalwahl stattfinden.“ Der Spielball liege jetzt beim Rat. Mußmann betont: „Es geht uns nicht um eine Reinstallation von Dr. Leroy.“ Sollte allerdings die Stelle neu ausgeschrieben werden, könne sich Leroy durchaus bewerben.