Von Jörn Hartwich
GREVEN/ MÜNSTER Das Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und den Rat der Stadt Greven verpflichtet, seine Entscheidung von August 2008 zu korrigieren.
Die Richter der 1. Kammer stellten in der Urteilsbegründung fest, dass die Zahl der Beigeordneten einer Stadt nicht die innere Organisation der Verwaltung betreffe. Es gehe vielmehr um eine Grundentscheidung über die Behördenleitung. Das letzte Wort scheint in der Angelegenheit aber wohl trotzdem noch nicht gesprochen. Die Berufung wurde ausdrücklich zugelassen. Damit kann der Rat nun das Oberverwaltungsgericht anrufen.
Initiative kämpft nicht für Re-Installation von Leroy
Kläger Jürgen Mußmann reagierte äußerst zufrieden. „Wir freuen uns natürlich sehr über dieses Ergebnis“, sagte er nach der Urteilsverkündung im Gespräch mit unserer Redaktion. Der FDP-Politiker hatte im Prozess mehrfach deutlich gemacht, dass es der Bürger-Initiative nicht um die Re-Installierung des ausgeschiedenen früheren Technischen Beigeordneten Dr. Rolf Leroy gehe.
Wörtlich hatte Mußmann den Richtern erklärt: „Die Bürgerinitiative ist sich bewusst, dass es nur um die Stelle des Technischen Beigeordneten geht, die auch von einer anderen Person besetzt werden könne.“
Das Urteil sei aber auf jeden Fall ein Erfolg für die Bürger und Bürgerrechte.