Personalenscheidungen im Rathaus
von Denisa Richters
Düsseldorf (RP) In erster Instanz haben Verwaltungsrichter angeordnet, die geplante Besetzung der Spitze des Schulverwaltungamts rückgängig zu machen. Es sei nicht auszuschließen, dass „willkürlich“ besetzt worden sei.
Wütend ist Oberbürgermeister Dirk Elbers – zumindest öffentlich – selten zu erleben. Dienstag jedoch geriet er bei einem Thema geradezu außer sich: „Frau Vogelbusch ist mit Abstand die Beste für dieses Amt – und der Kläger ist aus dem Gartenamt – und dort wird er auch bleiben“, sagte Elbers, angesprochen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Demzufolge soll die Stadt „im Wege der einstweiligen Anordnung“ verpflichtet werden, die Besetzung der Stelle an der Spitze des Schulverwaltungsamts mit Silke Vogelbusch, der bisherigen Referentin des Schuldezernenten Burkhard Hintzsche, rückgängig zu machen. Vogelbusch dürften auch keine Aufgaben der Amtsleitung oder deren Stellvertretung übertragen werden – „bis zu einer in einem erneuten Auswahlverfahren zu treffenden Entscheidung“.
Eine Ausschreibung hatte es für die Amtsleiterstelle gegeben: 2008 wurde sie intern und extern ausgeschrieben. Unter den Bewerbern waren auch einige Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Dies soll zum einen der Vize-Leiter des Hauptamts, Hans-Jürgen Schnaß gewesen sein. Er soll seine Bewerbung jedoch zurückgezogen haben und jetzt höher gruppiert worden sein (dem Vernehmen nach von A 16 auf B 2).
Beworben hatte sich auch Thomas Eberhardt-Köster, stellvertretender Leiter des Garten- und Friedhofsamtes. Er klagt nun vor dem Verwaltungsgericht gegen die Besetzung mit Vogelbusch. Sie habe sich auf die Ausschreibung gar nicht beworben und könne zudem keine Leitungserfahrung vorweisen, so die Argumentation. Zudem wird angezweifelt, dass die Stadt das Bewerbungsverfahren zu Recht abgebrochen hat.
Der zuständige Beigeordnete Wilfried Kruse hatte im Personalausschuss betont, das Verfahren sei abgebrochen worden, weil das Amt neu zugeschnitten worden sei und somit nicht mehr dem in der Ausschreibung geforderten Anforderungsprofil mehr entspreche. Vogelbusch hingegen habe dem entsprochen. Doch auch die Richter zweifeln nun offenbar an dieser Begründung: „Nach Auffassung der Kammer ist dies aus nicht sachbezogenen Gründen willkürlich erfolgt“, um eine Besetzung zu treffen, „die dem Wunsch des Oberbürgermeisters entsprach.“ „Das ist ein Eingriff in die Organisationshoheit des OB“, sagt Kruse. „Wir haben das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen.“ Deshalb werde die Stadt in Berufung gehen. Henning Obst, der Rechtsanwalt des Klägers, sagt hingegen: „Das war ein rechtlich nicht überzeugender Schnellschuss.“