Politische Debatte wird vor Verwaltungsgericht fortgesetzt
Bad Godesberg. (guf) Die Bürgerinitiative „Rettet das Rathaus und die Redoute“ macht ernst und klagt vor dem Verwaltungsbericht Köln gegen den Ratsbeschuss von Anfang Mai, der das initialisierte Bürgerbegehren für unzulässig erklärte.
„Ich hätte eine politische Auseinandersetzung vorgezogen“, äußerte sich Jürgen Endemann, Sprecher der Bürgerinitiative, in einer Presseerklärung. Verwundert zeigte er sich, dass die Stadt an ihren Verkaufsplänen fest hält, „obwohl weit und breit kein Kaufinteressent zu sehen ist“. Dass es so weit kommen würde, ahnten Vertreter der Bürgerinitiative schon bei Abgabe der Unterschriftenlisten.
Die Stadt hatte den Aachener Experten Friedel Erlenkämper damit beauftragt, das Bürgerbegehren zu prüfen. Erlenkämper kam zu dem Schluss, dass es „kassatorisch“ sei und folglich die notwendigen Unterschriften in drei statt neun Monaten hätten gesammelt werden müssen.
Die Mehrheitsfraktionen aus CDU, SPD und FDP folgten der Argumentation.
Mittlerweile hat die Stadt der Bürgerinitiative „einen rechtsmittelfähigen Bescheid über den Beschluss des Rates“ zu kommen lassen.
Die Streiter für den Erhalt der kurfürstlichen Häuserzeile im städtischen Besitz haben jetzt vier Wochen Zeit den nächsten Schritt zum Verwaltungsgericht zu gehen. Ihr Rechtsberater, Robert Hotstegs sieht gute Erfolgschancen. Er hält das Begehren für „initiierend“ und damit rechtens.
Im Gespräch mit dem GA erklärt Karin Robinet, Sprecherin der Bürgerinitiative, dass eine Sanierung der Häuserzeile an der Kurfürstenallee über eine effektivere Nutzung der Flächen gegenfinanziert werden könnte. Beispielsweise könnte die Bibliothek vom Lindeblock und die Volkshochschule von den City-Terrassen in städtische Immobilien an der Kurfürstenallee ziehen und auf diesem Weg Miete sparen.
Verläuft der Prozess nach den Vorstellungen der Bürgerinitiative, würde nicht mehr der Stadtrat, sondern die Bürger selbst in einem Bürgerentscheid über die Eigentumsverhältnisse an der Kurfürstenallee entscheiden.