Emmerich. In Sachen Rheinpark drängt die Zeit – sowohl für die Verwaltung als auch für das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich. Die Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf reichen Rüdiger Helmich und seine Mitstreiter ein.
Durch eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes gilt ab diesem Jahr ein Baumfällverbot nicht erst ab dem 15. März, sondern schon ab dem 1. März. Das heißt, sollte ein Dienstag im Rat zu beschließender Kompromiss für den Rheinpark weiterhin das Fällen von gesunden Bäumen im Rheinpark vorsehen, wird die Verwaltung auf die Tube drücken. Die Zeit drängt.
Baumfällungen sind ab 1. März nicht mehr möglich
Definitiv wird der Anwalt des Aktionsbündnisses die Klage gegen den Ratsbeschluss, das Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig zu erklären, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einreichen. Sollte es dem Aktionsbündnis gelingen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, wäre das Thema Bäume fällen bis zum 30. September dieses Jahres vom Tisch – erst dann sieht der Gesetzgeber wieder Baumfällungen vor. Und genau diese einstweilige Verfügung wünschen sich Rüdiger Helmich und seine Mitstreiter. „Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht das so schnell hinbekommt”, sagt Helmich.
Laut Ratsvorlage ist geplant, die neun kranken Bäume, 15 laut Gutachten mittelfristig nicht zu haltende Bäume und sechs gesunde Bäume (aus funktionalen Gründen) zu fällen. Die bestehende Trauerweide soll durch baumchirurgische Maßnahmen erhalten werden. Als Kompensation für diese 30 Bäume sollen eine Trauerweide und sieben weitere Bäume innerhalb, sowie 22 Bäume außerhalb des Rheinparks, gepflanzt werden.
Im strömenden Regen überprüften gestern noch Mitglieder des Aktionsbündnisses Baum für Baum im Rheinpark und verglichen die Pläne mit dem Ist-Zustand.
Die öffentliche Ratssitzung ist am Dienstag um 17 Uhr im Rathaus Emmerich.