23.146 Stimmen sind nötig, damit ein Bürgerentscheid über den Abbruch des Schauspielhauses urteilen kann, 50.000 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens bereits gesammelt. Schon bei der nächsten Sitzung am 23. März muss der Rat hierauf reagieren.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben bereits 50 000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid über den Abbruch des Schauspielhauses gesammelt. Damit sind sie weit über das notwendige Mindestergebnis von 23 146 Stimmen hinaus. Offizieller Abgabetermin ist der 17. März, rund 31 500 Stimmen wurden der Stadt schon überreicht. Auf Initiative des Bürgerbegehrens kam es am Donnerstag auch zu einem Treffen von Stadtdirektor Guido Kahlen und externen Juristen, die ihre Rechtsmeinung zu dem von dem Bürgerbegehren kritisierten Zeitplan des Stadtdirektors vortrugen.
Frank Deja von der Bürgerinitiative „Köln kann auch anders“ geht fest davon aus, dass der Text des Bürgerbegehren juristisch „wasserdicht“ ist, da man den Text bereits im Vorhinein mit dem Rechtsamt und der Beschwerdestelle der Stadt abgestimmt habe. Bei den Vorbereitungen hatten sich die Initiatoren mit dem Verein „Mehr Demokratie“ zusammengetan, der sich im Landtagswahlkampf mit einer Kampagne für die Stärkung direkter Demokratieformen bemerkbar machen will. Robert Hotstegs, Rechtsanwalt des Vereins, erläuterte, dass der Rat nach Abgabe der Unterschriften zwei Schritte unternehmen müsse. Zum einen müsse er die Zulässigkeit des Begehrens feststellen, zum anderen müsse er erklären, ob er dessen Anliegen folge oder nicht. Beides müsse laut Gesetz „unverzüglich“ erfolgen, also auf der nächsten Ratssitzung am 23. März.
Zwischenzeitlich hat das Bürgerbegehren auf verschiedenen Ebenen mit Vertretern von SPD, Grünen, CDU und den kleineren Fraktionen gesprochen beziehungsweise Termine ausgemacht. Von den Parteien habe zwar noch keine „offiziell“ ihre Position geändert, doch habe er den Eindruck, dass in allen Fraktionen eine „Bewegung“ stattfinde, so Deja. Auch ein „Offener Brief“ kursiert, in dem die Ratsmitglieder aufgefordert werden, einen „Plan B“ für den Fall des Erfolgs des Bürgerbegehrens zu entwickeln, damit man nicht wieder bei Null anfangen müsse. Laut Deja würde die alternative Komplettsanierung des Schauspielhauses maximal zwölf Monate länger dauern als der für Januar 2014 terminierte Neubau des Schauspielhauses.
Der bundesweit agierende Verein „Mehr Demokratie“ wertet das Kölner Bürgerbegehren als „hervorragendes Beispiel für das große Interesse der Bevölkerung an direkter Demokratie“. Damit tue sich insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen immer noch sehr schwer. Die von dem Verein geförderte „Volksinitiative für ein neues Wahlrecht“ verlangt unter anderem, dass die Wähler ihre Stimmen auf mehrere Parteien verteilen, ungeliebte Kandidaten streichen und favorisierte Bewerber mit mehreren Stimmen versehen können.