Warum noch vors Verwaltungsgericht ziehen wegen des gescheiterten Bürgerbegehrens, wo doch das Innenministerium der Stadt Voerde eine Bürgerbefragung zu den Sportstätten in Friedrichsfeld erlaubt. SPD-Fraktionschef Wolfgang Scholten will Grünen, WGV und Linke diese Frage stellen.
Aus Sicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Scholten macht es keinen Sinn, dass die Stadt Voerde eine freiwillige Bürgerbefragung zu den Friedrichsfelder Sportstätten vorantreibt, während zugleich eine Klage wegen des gescheiterten Bürgerbehrens anhängig ist. „Parallel wird das nicht gehen können“, sagte Scholten gestern auf RP-Anfrage. Er will die Kläger – Politiker von Grünen, Wählergemeinschaft Voerde (WGV) und Linke – daher fragen, ob sie zugunsten der Bürgerbefragung ihre Klage zurückziehen wollen. Berichte zum Sachstand bei Bürgerbegehren und Bürgerbefragung gibt es heute Abend in der Ratssitzung.
Zur Unterscheidung: Grüne, Linke und WGV haben zusammen mit der Bürgerinitiative (BI) Heidesiedlung ein Bürgerbegehren gegen die Verlagerung der Friedrichsfelder Sportstätten auf das ehemalige Babcock-Gelände initiiert. Sie sammelten knapp 2700 Unterschriften. Hätte die Stadt das Begehren nicht für unzulässig erklärt, wäre der nächste Schritt ein Bürgerbegehren gewesen. Dann hätten alle wahlberechtigten Voerder abgestimmt, und das Ergebnis wäre für den Stadtrat verbindlich gewesen. Das Bürgerbegehren ist bekanntlich nicht durchgekommen. Um den Bürgerwillen trotzdem zu erfahren, streben Grüne, Linke und WGV zusammen mit der SPD eine freiwillige Bürgerbefragung an. Deren Ausgehen könnten die Politiker im Stadtrat jedoch ignorieren. Das hat das Düsseldorfer Innenministerium in seiner Stellungnahme zur geplanten Bürgerbefragung ausdrücklich betont.
Bleibt die Klage wegen des Bürgerbegehrens bestehen, will SPD-Fraktionschef Scholten die Bürgerbefragung so lange auf Eis legen, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Urteil gefällt hat. Es müsse auf jeden Fall verhindert werden, dass am Ende sowohl eine Bürgerbefragung als auch ein Bürgerentscheid vorgenommen werden müssen. Schließlich liegen die Kosten für beide Verfahrensweisen bei jeweils rund 40 000 Euro.
„Wir sind nicht gescheitert“
Grünen-Sprecher Holger Mrosek nannte der RP gestern eine Voraussetzung dafür, über einen Verzicht auf einen Bürgerentscheid eventuell ins Gespräch zu kommen: Die SPD-Fraktion müsste zusichern, dass das Ergebnis einer freiwilligen Bürgerbefragung für sie verbindlich sei. An der Klage indes wolle das Aktionsbündnis aus Grünen, WGV, Linke und BI auf jeden Fall festhalten. Denn man wolle nicht zuletzt den Beweis führen, dass die Stadtverwaltung falsch liege und das Bürgerbegehren sehr wohl zulässig sei. „Wir sind mit dem Bürgerbegehren nicht gescheitert. Dass man uns das vorhält, wollen wir uns nicht gefallen lassen“, sagte Mrosek weiter.
Gegengutachten
Die Klagebegründung des Düsseldorfer Rechtsanwalts Robert Hotstegs betrachtet das Aktionsbündnis zugleich als Gegengutachten zur juristischen Einschätzung der Stadt. Hotstegs gehört dem Landesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie“ an, der das Aktionsbündnis bei der Vorbereitung des Bürgerbegehrens unterstützt hat.
CDU-Fraktionschef Hans-Dieter Langenfurth betonte gestern noch einmal, dass er sowohl Bürgerentscheid als auch Bürgerbefragung ablehne: „Wir sind eine parlamentarische Demokratie. Als müssen wir als Rat Entscheidungen treffen und dazu stehen.“ Auch die FDP vertritt diese Meinung.