Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“ stellt Eilantrag, lokalkompass.de vom 30.04.2011

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Pro Nizzabad“ haben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Ziel des Antrages ist, das Freibad in Langenberg zu Beginn der diesjährigen Sommersaison, wie in den Vorjahren üblich, zu eröffnen. Nachdem das Bürgerbegehren vom Rat für zulässig erklärt wurde, verpflichtet die Gemeindeordnung die Stadt nichts zu unternehmen, das dem Begehren entgegen steht.

 

„Hierzu zählt auch, dass das Freibad nicht jetzt schon geschlossen werden darf“, fasst der Rechtsanwalt Robert Hotstegs die Einschätzung des Bürgerbegehens zusammen. „Denn das Freibad ist derzeit formal eben noch nicht geschlossen, es befindet sich lediglich in der üblichen Winterpause. Davon ist auch der Stadtrat bei seinen Beschlüssen stets ausgegangen.“
Unter dieser Prämisse hatte der Rat erst kürzlich das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und dadurch die gesetzliche Sperrwirkung ausgelöst. „Von dieser möchte nun aber offensichtlich Bürgermeister Stefan Freitag nichts mehr wissen. Er bestreitet schlichtweg, dass es die Vorschrift des § 26 Absatz 6 Seite 6 Gemeindeordnung gibt und teilt öffentlich mit, dass der Rat jederzeit auch dem Bürgerbegehren entgegenstehende Beschlüsse treffen oder dem Begehren entgegenstehende Fakten schaffen könnte“, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Genau dieses hat der Landesgesetzgeber aber 2007 verboten“, erläutert Rechtsanwalt Hotstegs, dessen Kanzlei seit 1994 Bürgerinitiativen berät und vertritt. „Daher muss auch die Stadt Velbert das Freibad zunächst öffnen und die Entscheidung der Bürger im Juli 2011 an der Abstimmungsurne abwarten. Etwas anderes gelte auch nicht etwa, weil die Stadtwerke Velbert Betreiber des Bades seien. Die Vertreter der Stadt in den Gremien der Stadtwerke seien weisungsgebunden und müssten ebenfalls die Sperrwirkung beachten. RWE als Miteigentümer der Stadtwerke hatte der Bürgerinitiative gegenüber bereits mitgeteilt, dass man auf die Bädersparte keinen wirtschaftlichen Einfluss ausüben werde.“
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Stadt Velbert nun eine Frist bis zum Dienstag, 3. Mai, gesetzt, auf den Eilantrag der Bürgerinitiative eine Erwiderung abzugeben. Somit wird eine schnelle Entscheidung zu Beginn der Freibadsaison möglich.