In der vergangenen Woche fand in Minden ein Erörterungstermin zu dem Eilverfahren statt. Im Mittelpunkt stand der Schließungsbeschluss des Rates. Insbesondere wurde vor Gericht abgewogen, ob die klageführenden Eltern jeden Rechtsverstoß geltend machen können. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters können formale Verstöße wie eine fehlende Abstimmung des Schulentwicklungsplans mit Nachbarkommunen oder der Jugendhilfe nicht angegriffen werden. Ebenso sei nicht angreifbar, dass der Rat den Antrag auf Umwandlung in eine evangelische Bekenntnisschule nicht mehr in die Schulentwicklungsplanung einbezogen hat. Aufgabe der gerichtlichen Überprüfung sei es, festzustellen, ob der Rat der Stadt Lage „solides Datenmaterial“ zu seiner Entscheidungsfindung herangezogen habe.
Daran bestehen nach Ansicht der Elternschaft erhebliche Zweifel. Beispielhaft hierfür sei die fehlende Berücksichtigung der Inklusion förderungsbedürftiger Kinder bei den Einschulungszahlen. Vor allen Dingen aber habe der Rat die Möglichkeit, Billinghausen in eine Verbundschule einzubringen, völlig ausgeschlossen, weil er einer falschen Rechtsauskunft der Bezirksregierung vertraut habe. Verschiedene Ratsmitglieder hatten der Elternschaft gegenüber deutlich gemacht, dass sie sich gezwungen sahen, für die Schließung der Schule zu stimmen, nachdem die Bezirksregierung sich gegen die Verbundschule ausgesprochen hatte. Das Schulministerium hatte zwar später bestätigt, dass die Verbundschule doch möglich sei, zu diesem Zeitpunkt sei aber jede Textänderung im Beschlussvorschlag nur noch Kosmetik gewesen.
Das Verwaltungsgericht Minden wird in Kürze über den Eilantrag der Eltern entscheiden. Sollte er Erfolg haben, würde die Schließung der Schule gestoppt, und die Einschulungen in Billinghausen könnten 2011 vorgenommen werden. Sollte der Eilantrag abgelehnt werden, bereitet sich die Elternschaft darauf vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.
„Das Verfahren wirft viele ungeklärte Rechtsfragen auf“, fasst Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, den Verfahrensstand zusammen. Daher spreche vieles für eine gerichtliche Klärung auch in der zweiten Instanz, damit die Einschulungen im Sommer tatsächlich stattfinden könnten.