Herr Hotstegs, hätte die Kundgebung in Köln verboten werden können?
Robert Hotstegs Zum Zeitpunkt der Anmeldung gab es meiner Ansicht nach diese Handhabe tatsächlich noch nicht. Der Versammlungsleiter hatte eine friedliche Kundgebung angemeldet, zu einem versammlungsrechtlich nicht bedenklichen Thema. Was mich stutzig macht, ist jedoch, dass die Kölner Polizei ab Donnerstag mit 4000 Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gerechnet haben will. Die Zahl als solche ist noch kein Anhaltspunkt für ein Verbot, allerdings hätte die Polizei ermitteln müssen, zu welchen Gruppierungen die Teilnehmer gehörten und dass sie regelrechte Schlachtpläne schmiedeten. Zu diesem Zeitpunkt hätte man über ein Verbot nachdenken müssen.
Wie schwierig ist es, ein Verbot herbeizuführen?
Hotstegs Die Versammlungsfreiheit ist in unserem Grundrecht verankert. Hooligans haben genauso ein Recht, davon Gebrauch zu machen wie andere. Sie dürfen es aber nicht missbrauchen. Als Genehmigungsbehörde muss die Polizei Indizien berücksichtigen, wie etwa die Androhung von Gewalt. Dabei können auch soziale Netzwerke ausgewertet werden. Der Versammlungsleiter hat bei einem Verbot die Möglichkeit, bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Die Gerichte entscheiden meist im Eilverfahren. Jedes Verbot ist eine Einzelfallentscheidung.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es, solche Veranstaltungen bei Sicherheitsbedenken einzuschränken?
Hotstegs Sicherlich hätten zumindest höhere Auflagen gemacht werden können, wie zum Beispiel die Demonstration an einen anderen Ort in der Stadt zu verlegen. Gerade in dem Moment, wo die Veranstaltung drohte, dreimal so groß zu werden wie zunächst angenommen.
Welche Lehren sollte man aus dem Kölner Fall ziehen?
Hotstegs Es braucht intensivere Prüfungen der Anmeldungen, gerade wenn sich Gruppen von Hooligans und rechten Kräften zusammenschließen. In der Vergangenheit konnten schon mehrfach Hooligan-Demonstrationen verboten werden.
LESLIE BROOK FÜHRTE DAS GESPRÄCH.
Quelle: RP