Verbandsgemeinderat erklärt das Bürgerbegehren mit knapper Mehrheit für unzulässig, Bonner Rundschau v. 15.03.2014

Tiefe Enttäuschung für die Freibad-Befürworter

UNKEL. Die Enttäuschung der bei der entscheidenden Sitzung des Verbandsgemeinderates erschienenen Mitglieder des Fördervereins Freibad und deren Sympathisanten sitzt tief. Noch einmal hatten Katja Lorenzini und Robin Syllwasschy gemeinsam mit Annemarie Lehmacher als vertretungsberechtigte Personen ihre Kräfte mobilisiert und unmittelbar vor Beginn der Sitzung ein „Kurzgutachten Bürgerbegehren Wiedereröffnung des Freibades Unkel“ der renomierten Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs (Düsseldorf), datiert vom 13. März 2014 (Sitzungstag) zu Felde geführt.

Dieses und die noch einmal von beiden Sprechern detaillierten Ausführungen pro Freibad und pro Bürgerbegehren führten letztlich nicht zum erhofften Erfolg: Der Verbandsgemeinderat beschloss nach intensiver Debatte über Für und Wider mit 14 Stimmen von CDU, FWG sowie Bürgermeister Karsten Fehr (parteilos) und dem Beigeordneten Markus Fischer (CDU) bei 11 Gegenstimmen von SPD, Grünen, FDP, Linke und dem Beigeordneten Gerhard Hausen (SPD), das von rund 2300 Bürgerinnen und Bürgern per Unterschriftenliste angestrebte Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

Wenn auch Edgar Neustein als Sprecher der CDU- und FWG-Fraktionen nach ausführlicher Begründung ihrer ablehnenden Haltung beteuerte, „große Hochachtung vor dem über 7-jährigen Engagement des Fördervereins zu haben“, den Angesprochenen dürfte dies wie Ironie in den Ohren geklungen haben. Neustein wörtlich: „Aus unserer Sicht wäre es die höchste Leistung, die Sie vollbringen könnten, jetzt zu sagen: Wir haben alles versucht, müssen aber einsehen, dass das Ziel nicht erreichbar ist.“

Neustein beschwor vor der Abstimmung den Rat, auch und gerade wegen der anstehenden Kommunalwahl den Bürgern mit ehrlichen Antworten gegenüber zu treten, weil sie diese mehr schätzten als unverantwortliche Versprechungen, die nach der Wahl … zu massiven Belastungen an anderer Stelle führen würden.

Klaus-Henning Rosen (SPD) hob lobend hervor, dass der Freibad-Förderverein im kleinen Unkel ein Lehrstück für unmittelbare, praktizierte Demokratie geliefert habe, „mehr Demokratie im Sinne des Unkeler Bürgers Willy Brandt“. Und das sei geschehen mit Unterstützung von rund 2.300 Bürgerinnen und Bürgern, die die Verweigerung des Rates korrigieren wollten. Die Argumente pro Bürgerbegehren seien überzeugend. Das sah auch der Linke Klaus Schlüter so. „Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt“, betonte Eva Pufpaff (FDP), weshalb sie und ihr Fraktionskollege Dr. Hermann-Josef Sich ebenfalls pro Bürgerbegehren votierten.

Im kurzfristig vom Förderverein vorgelegten Rechtsgutachten kommt Rechtsanwalt Robert Hotstegs zu dem Schluss, dass „gemessen an Gesetzeslage, Rechtssprechung und Ziel des Begehrens (Bürgschaft) eine Kostenschätzung und ein zulässiger Deckungsvorschlag des Fördervereins vorliegt.“

Nach der jetzt vom Verbandsgemeinderat mit Mehrheit getroffenen Entscheidung wird der Förderverein Freibad Hotstegs Verfahrenshinweisen folgen, die ablehnende Entscheidung durch die Kommunalaufsicht prüfen lassen und gegebenenfalls durch Anfechtung einer gerichtlichen Überprüfung zuführen (Feststellungsklage).

„Wir haben nicht über 7 Jahre gekämpft, um jetzt den Kopf in den Sand zu stecken“, hatten Vorstandsmitglieder erst vor wenigen Tagen erneut beteuert. Ihre Devise: Jetzt erst recht! Und so dürften sie auch in absehbarer Zeit weiterhin mit ihrer Symbol-Ente und großem Engagement für ihre und der Freibadfreunde Sache im Kampf um die Freibadsanierung zu sehen sein.

Leo Klevenhaus