Man darf es Ultimatum nennen: Die Ratsfraktion Wir-Linke hat Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld in einem offenen Brief aufgefordert, den Ratsbeschluss aufzuheben, in dessen Folge die Max-Kölges-Hauptschule in Eppinghofen ab September auslaufen soll. Bis zum 26. Juli habe Mühlenfeld dafür Zeit, schreibt die Fraktion, und weiter: „Bei einer unbefriedigenden Antwort werden wir über weitere Schritte nachdenken.“
Fachdebatte im Hintergrund
Wie mehrfach berichtet, hatte ein Bürgerentscheid im vorigen Jahr den Erhalt der Schule bis April 2014 gesichert. Das sei „entscheidend“, schreibt nun auch die dreiköpfige Ratsfraktion wieder. Die Stadt und eine politische Mehrheit hatte dagegen argumentiert, die Schule hätte die nötigen Anmeldezahlen verfehlt, die Schließung sei daher nach dem Schulgesetz zwingend geboten. Oder anders: Auch für ein en Bürgerentscheid gelten die Gesetze.
Das alles wusste die Fraktion. Dass sie sich nun dennoch zu dem drakonischen Schritt entschließt, hängt mit einer juristischen Fachdebatte zusammen.
Die Gemeindeordnung sieht vor, dass ein Bürgerentscheid nur durch einen Bürgerentscheid wieder aufgehoben werden kann – und zwar, so kommentieren es Fachleute, unter allen Umständen. Keinesfalls aber könne, wie in Mülheim geschehen, die Bezirksregierung eine Aufforderung oder gar Anweisung erteilen. Auf eine solche hatte sich die Stadt ausdrücklich bezogen. Stimmt es, was Verwaltungsjuristen wie Robert Hotstegs meinen, dass das Selbstverwaltungsrecht der Kommune auch in diesem speziellen Fall greift, war die Stadt in der Schrittfolge des Vorgehens frei – und damit angreifbar. Das betrifft vor allem die frühzeitige Anweisung des Schulträgers an die Schule, keine Schüler mehr aufzunehmen. Damit war auch die Tür für Nachzügler zugeschlagen.
Käme der Mülheimer Fall vor Gericht, wäre er ein Präzedenzfall. Ein Urteil käme für Schule und Schüler aber allemal zu spät.