Mehr Demokratie kritisiert Unzulässigkeitsbeschluss
Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert den Unzulässigkeitsbeschluss des Erftstädter Stadtrates zu einem Bürgerbegehren für den Erhalt von Lehrschwimmbecken. Die Ratspolitiker hatten eine Beanstandung ihres ersten Beschlusses vom 6. Juli dieses Jahres durch Bürgermeister Franz Georg Rips (SPD) gestern zurück gewiesen. „Der Stadtrat verschanzt sich hinter zweifelhaften Argumenten“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie die Entscheidung. Laut einem Rechtsgutachten der Düsseldorfer Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs ist das Bürgerbegehren zulässig.
Der Stadtrat hatte im März die Schließung des Kierdorfer Freibads und des Lehrbeckens in Bliesheim sowie im Falle höherer Reparaturkosten des Beckens in Erp beschlossen. Als Ersatz soll in Lechenich ein Kombibad gebaut werden, was angesichts der Haushaltslage der Stadt aber nicht sicher ist. Eine Bürgerinitiative wollte die Umsetzung des Beschlusses mit einem von mehr als 6.000 Erftstädtern unterzeichneten Bürgerbegehren verhindern. Die Bäderschließung bedeute, dass die Grundschulen ihrem Lehrauftrag, Schülern das Schwimmen beizubringen, nicht mehr gerecht werden könnten, argumentierten die Initiatoren des Begehrens. Überdies müssten zahlreiche Angebote von Vereinen ersatzlos gestrichen werden.
Der Rat hat das Begehren am 6. Juli entgegen der Empfehlung der Stadtverwaltung für unzulässig erklärt. Begründung: Die Bürgerinitiative sei bei ihren Antrag von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Die Schließung der Lehrschwimmbecken in Bliesheim und Erp und des Freibades in Kierdorf hätten nicht so radikale Folgen, wie die Initiative behaupte. Außerdem sei der Kostendeckungsvorschlag der Initiative für einen Erhalt der Bäder nicht durchführbar. Die in der Haushaltssicherung befindliche Stadt habe zu viele Schulden, um Geld für Bäder ausgeben zu können. Die Verwaltung hatte in einer Sitzungsvorlage ausgeführt, dass die Anhebung der Gewerbesteuer und die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen bei Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt ein legitimer und ausreichender Kostendeckungsvorschlag sei. Bürgermeister Rips hatte den Unzulässigkeitsbeschluss deshalb beanstandet.
Auch laut dem im Auftrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens erstellten Rechtsgutachten ist das Begehren zulässig. So wird darin die Behauptung zurück gewiesen, dass tragende Argumente der Bürgerinitiative falsch seien. Die Erftstädter hätten zu Recht Sorge, dass Grundschüler bei einer Schließung der Bäder nicht mehr ausreichend schwimmen lernen können. Auch der Vorschlag des Bürgerbegehrens zur Finanzierung des Weiterbetriebs der Bäder sei ausreichend.
„Dass ein Rat sich gegen Verwaltung und Gutachter stellt ist selten und deshalb umso bedauerlicher“, kommentierte Slonka die Vorgänge in Erftstadt. Ursächliches Problem seien aber überflüssige Hürden in der Gemeindeordnung. Insbesondere beim Kostendeckungsvorschlag erwartet Mehr Demokratie aber in Kürze eine Entschärfung der in der Gemeindeordnung festgelegten Spielregeln für die direkte Demokratie.