Die Initiative „Mehr Demokratie“ warnt den Rat der Stadt Bedburg davor, Bürgerentscheide „unnötig zu verkomplizieren“. Auf Anraten der Verwaltung soll der Rat morgen eine Änderung der Bürgerentscheid-Satzung beschließen, nach der es zukünftig bei der Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen getrennte Vorstände für Wahl und Bürgerentscheid geben soll. Die Zahl der Stimmbezirke soll dann geringer als die der Wahlbezirke sein. Die Folge: die Wähler müssten oft zwei Orte zur Abgabe ihrer Stimmen aufsuchen. „Das wird kaum ein Wähler auf sich nehmen. Außerdem ist ein solch umständliches Verfahren gar nicht notwendig“, meint Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.
Wahlvorstände überwachen die Stimmabgabe in den Wahllokalen, zählen die Stimmen aus und stellen das Ergebnis fest. Sie entscheiden dabei auch über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen. Auf Anfrage der Bedburger Verwaltung hatten der Landeswahlleiter und die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises empfohlen, für die Durchführung von zwei Ratsbürgerentscheiden am Tag der Bundestagswahl eigene Stimmbezirke und Abstimmungsvorstände zu bilden.
Begründet wird die ursprünglich aus dem Innenministerium stammende Empfehlung damit, dass Wahlen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durch „wahlfremde Aktionen“ gefährdet werden sollen. Das Ministerium verwendet für „wahlfremde Aktionen“ dabei den Begriff „Bürgerbefragungen“. „Ein Bürgerentscheid ist aber keine Bürgerbefragung. Bürgerentscheide sind anders als Bürgerbefragungen verbindlich. Sie haben den gleichen Rang wie Ratsentscheidungen und sind damit auch nicht wahlfremd“, erklärt Trennheuser.
Laut Mehr Demokratie gibt es weder gesetzliche, noch verordnungsrechtliche Vorgaben zur getrennten Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden. „Im Gegenteil sind die Verfahren zur Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden einander soweit angenähert, dass vieles dafür spricht, beide Instrumente an einem Tag auch räumlich und personell miteinander zu verbinden“, sagt der Düsseldorfer Verwaltungsrechtsexperte Robert Hotstegs. Eine optische Trennung durch verschiedenfarbige Stimmzettel und getrennte Wahlurnen sei ausreichend. „In der Vergangenheit hat es in anderen Städten bei Bürgerentscheiden an Wahltagen immer gemeinsame Wahl- und Abstimmungsvorstände gegeben. Bedburg wäre die erste Stadt, die davon abweicht und damit ein schlechtes Beispiel gäbe“, meint Mehr Demokratie-Geschäftsführer Trennheuser. Er appelliert deshalb an den Rat, die Änderung der Bürgerentscheid-Satzung abzulehnen.
Mehr Informationen: Faire Abstimmungsregeln
www.nrw.mehr-demokratie.de/faire-regeln.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher