Rechtsgutachten aus Düsseldorf bestätigt Zulässigkeit des Bad Oeynhausener Bürgerbegehrens, starke-stadtwerke.de v. 03.06.2013

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Robert Hotstegs, von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs aus Düsseldorf bestätigt in einem Kurzgutachten die Zulässigkeit des Bad Oeynhausener Bürgerbegehrens. Ein zentraler Satz in diesem Gutachten lautet:

„Es steht den Ratsfraktionen wie auch den Vertretungsberechtigten und dem Bürgermeister frei, die jeweils eigene inhaltliche Position in der Öffentlichkeit zu bewerben und hierbei auf die ausgetauschten Argumente zu verweisen. Dieser politische Wettbewerb um die Stimmen im späteren Bürgerentscheid darf aber nicht dadurch unterlaufen werden, in dem nun eine erkennbar subjektive Bewertung des Bürgerbegehrens mit dem Argument der „Irreführung“ für eine Begründung der Unzulässigkeit herangezogen wird.“

Link zum vollständigen Gutachten