Rechtsanwalt Robert Hotstegs hat gemeinsam mit Landesgeschäftsführer Alexander Slonka und Bürgerbegehrensberater Thorsten Sterk eine Stellungnahme des Fachverbandes Mehr Demokratie e.V. Nordrhein-Westfalen zur Änderung des § 26 GO NRW vorgelegt. Die Anhörung im Landtag findet am 18.11.2011 ab 10.00 Uhr statt.