Eltern wollen von Stadt fair behandelt werden, WAZ v. 31.03.2014

Schwelm. Für die Stadtverwaltung scheint sich das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule in Schwelm wegen Nichteinhaltung der Fristen erledigt zu haben. Nicht so für die betroffenen Eltern. Sie wollen weiterhin für ihr Anliegen werben und die fehlenden 356 Unterschriften sammeln – auch auf der Frühjahrsmesse der Gesellschafts für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung am kommenden Wochenende in und an der Eventhalle auf dem Eisenwerkgelände.

Bürgermeister schweigt

Konkret geht es um die Vorlage der Verwaltung für die kommende Ratssitzung am 10. April. Als Beschlussentwurf legt das Rathaus den Politikern nahe, das Bürgerbegehren „Hauptschulen“ als unzulässig zu erklären, weil innerhalb der gesetzten Frist vom 10. März die Unterstützungsunterschriften nicht eingegangen seien.

Mit der genannten Frist vom 10. März sind die Eltern ganz und gar nicht einverstanden. Am 13. März haben sie deshalb im Rathaus einen Brief abgegeben und ihre eigene Rechnung aufgemacht. Danach läuft die Frist für die Unterschriftensammlung noch bis einschließlich 14. April. Seitdem herrscht seitens des Bürgermeisters Funkstille. Auch mehrfache Versuche der Elterninitiative, telefonisch und per E-Mail mit Bürgermeister Jochen Stobbe Kontakt aufzunehmen, sind nach Aussage der Elternschaft ins Leere gelaufen. „Wir fühlen uns als Bürger nicht wahrgenommen und in unseren Rechten beschnitten“, zeigt sich Maike Bertram, Elternpflegschaftsvorsitzende der Gustav-Heinemann-Schule, vom Verhalten des Bürgermeisters enttäuscht. Das Sekretariat des Bürgermeister habe uns gesagt, der Bürgermeister rufe zurück. Doch nichts sei passiert.

Auch die Ratsfraktionen hat die Elterninitiative am letzten Donnerstag per E-Mail informiert. Doch auch da habe es bis jetzt noch keine Reaktionen gegeben. „Wir möchten fair behandelt werden und unser demokratisch verbrieftes Recht bekommen“, sagt Claus Kaiser und kündigt an, durch einen Anwalt die Ergreifung rechtliche Schritte gegenüber der Stadt prüfen zu lassen.

Bei der Berechnung der Abgabefrist für das Bürgerbegehren hatten sich die Hauptschul-Eltern von Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Düsseldorf, beraten lassen. Danach ergibt sich folgende Sachlage, die Bürgermeister Jochen Stobbe in dem Brief vom 13. März geschildert wurde:

„Wir haben unserer Bürgerbegehren am 06.12.2013 eingereicht, Eingangsdatum lt. Antwort von Herrn Eibers 10.12.2013. Ab diesem Tag setzt die Fristhemmung ein und endet mit Erhalt der Kostenschätzung am 23.01.2014.

Die Hemmfrist zugerechnet auf die 3-Monatsfrist, welche am 28.02.2014 geendet hätte, ergibt einen Abgabetermin 14.04.2014. Dieser Termin wurde nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen von unserem Anwalt errechnet.“

Bernd Richter