Im Dezember 2016 wurden Fachanwältin für Verwaltungsrecht Katharina Voigt und ihr Kanzleikollege Robert Hotstegs auf Vorschlag der RAK Düsseldorf für fünf Jahre zu Beisitzern des Richterdienstgerichts beim LG Düsseldorf gewählt. Ihre Amtszeit beginnt im Januar.
ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.12.2016
::: Pressemitteilung 10/2016 :::
ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf
Land Nordrhein-Westfalen macht erstmals von neuer gesetzlicher Regelung Gebrauch
Düsseldorf. Die Düsseldorfer Fachanwältin Katharina Voigt (34) und ihr Kanzleikollege Robert Hotstegs (37) wurden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu Beisitzern am Dienstgericht für Richter gewählt. Auch vier weitere Rechtsanwälte aus NRW wurden berufen. Im Januar übernehmen sie die neue Aufgabe ehrenamtlich für fünf Jahre. Erstmals werden dann in Verfahren über die Dienstangelegenheiten von Richtern auch Rechtsanwälte mitentscheiden. Das Land NRW hat die Richterbank auf andere Volljuristen erweitert und folgt anderen Bundesländern. „ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10“ weiterlesen
deutliche Worte: Dokumentationspflicht bei Abbruchsentscheidung, Anforderungsprofil muss sachorientiert sein, Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 21.08.2013, Az. 2 L 387/13
Konkurrentenstreitigkeiten sind schwierige Verfahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts müssen dort Eilverfahren in voller inhaltlicher Tiefe und Breite die Qualität eines Klageverfahrens erreichen. In kürzester Zeit müssen ausgereifte Entscheidungen getroffen werden – entweder wird die Stellenbesetzungsentscheidung der Behörde gutgeheißen und der Eilantrag abgelehnt oder die Stellenbesetzung wird vorläufig untersagt und der Eilantrag hat Erfolg.
Im vorliegenden Verfahren streiten nun Parteien miteinander, die sich bereits vor wenigen Monaten in einem Konkurrentenstreit um die selbe Stelle begegnet sind. Auch dort hatte der Eilantrag der Bewerberin Erfolg. Vielleicht kann dies erklären, warum das Verwaltungsgericht Arnsberg nun in deutlichen Worten erläutert, welche Fehler sich in das zweite Verfahren eingeschlichen haben.
Die Entscheidung macht die Maßstäbe für einen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens, die Anforderungen an die Dokumentation des Abbruchs und auch die Anforderungen an ein sachlich begründetes Anforderungsprofil exemplarisch deutlich. „deutliche Worte: Dokumentationspflicht bei Abbruchsentscheidung, Anforderungsprofil muss sachorientiert sein, Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 21.08.2013, Az. 2 L 387/13“ weiterlesen
Lebenszeit – und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht sind europarechtswidrig, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteile v. 23.08.2012, Az. 9 K 1175/11.F u.a.
Die Kläger sind Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst. Die richterlichen Kläger sind Angehörige der ordentlichen und der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Kläger im Beamtenverhältnis ist Polizeioberkommissar in den Diensten des beklagten Landes. Die richterlichen Kläger wollen gerichtlich durchsetzen, dass ihre Besoldung in der höchsten Lebensalterstufe, erfolgt. Der Kläger im Beamtenstatus begehrt die Besoldung nach der höchsten Besoldungsstufe der Besoldungsgruppe A 10. Die Kläger haben ein Lebensalter zwischen etwa Mitte 30 und Anfang 50. Je lebensjünger ein Kläger oder eine Klägerin ist, desto größer ist die Gehaltsdifferenz, je lebensälter desto kleiner ist sie. Die Spanne reicht von etwa 2.500 Euro pro Jahr bis 23.000 Euro pro Jahr. Die Klagen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011, der entschieden hatte, dass eine Regelung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT), die aus Sicht der Kläger mit dem mit der hier im Streit stehenden Richter – und Beamtenbesoldung vergleichbar ist, gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Die Klagen stehen weiterhin in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.11.2011, das entschieden hatte, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nur durch eine Anpassung „nach oben“ beseitigt werden kann. „Lebenszeit – und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht sind europarechtswidrig, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteile v. 23.08.2012, Az. 9 K 1175/11.F u.a.“ weiterlesen
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2010, Az. 2 L 1698/10
Zusammenfassung:
1. Aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niederzulegen.
2. Bei im Wesentlichen gleicher Qualifikation der Bewerber ist der Dienstherr zudem grundsätzlich darin frei, welchen sachlichen Hilfskriterien er im Rahmen seiner Ermessensausübung das ausschlaggebende Gewicht beimisst.
Entscheidung:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat zum Ende des letzten Jahres in einem Eilverfahren noch einmal wesentliche Grundzüge des Konkurrentenschutzes im Beamtenrecht zusammengestellt. Hierbei wurde auch noch einmal Selbstverständliches klargestellt.
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