NRW plant am Donnerstag den „Verfassungsbruch mit Ansage“| Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2016-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 18.01.2016

::: Pressemitteilung 2/2016 :::

NRW plant am Donnerstag den „Verfassungsbruch mit Ansage“
Landtag berät Sperrklausel im Kommunalwahlrecht trotz Verstoß gegen das Grundgesetz

Düsseldorf. Der Landtag berät in dieser Woche über das „Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“. Der Gesetzesentwurf geht auf eine gemeinsame Initiative von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zurück. Er sieht vor, dass in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung eine sogenannte Sperrklausel von 2,5% eingeführt wird. Ein Wahlbewerber für einen zukünftigen Stadtrat oder Kreistag muss demnach diese Hürde von 2,5% überspringen und mehr Stimmen auf sich vereinen. Begründet wird dies mit einer angeblichen Zersplitterung der Räte und einer Behinderung der Arbeit. „Das Argument überzeugt nicht“, ist der Kommunalrechtler Robert Hotstegs (36) sicher. „Der Landtag plant mit der Regelung außerdem einen Verstoß gegen das Grundgesetz.“

Wenn Hauptausschuss und Kommunalausschuss am Donnerstag dieser Woche im Landtag zusammenkommen und Experten aus Universitäten, Verbänden und Kommunen zu Wort kommen lassen, ist anschließend keine inhaltliche Änderung mehr zu erwarten. „Die Mehrheit von SPD, CDU und Grünen hat sich für die Änderung der Landesverfassung entschieden, da gibt es wohl kein Zurück mehr.“, schätzt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Dabei wäre ein Innehalten dringend geboten: „Es gibt keinen einzigen arbeitsunfähigen Stadtrat. Und dass sich die drei großen Fraktionen für die Sperrklausel begeistern können, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier gegen Regelungen des Grundgesetzes verstoßen wird.“ Auch wenn die Landesverfassung in NRW das „höchste“ Gesetz darstellt, muss sie selbst die Regeln des Grundgesetzes einhalten.

Und dort ist in Art. 28 die sogenannte „Wahlrechtsgleichheit“ geregelt. Demnach soll jede Stimme den gleichen Effekt erzielen können. Werden Stimmen aber über eine Sperrklausel faktisch ungültig, verzerrt dies die Wahl. Das entschied auch der Verfassungsgerichtshof in Münster bereits mehrfach.

„Die Folge wird sein, dass in vielen Kommunen die nächste Kommunalwahl 2020 angefochten werden wird. Denn überall, wo Bewerber wegen der Sperrklausel abgewiesen werden, schlägt der Grundgesetzverstoß zu. Das wird zu einer Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Klagen führen, die am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen werden.“, so Hotstegs weiter. Es sei erschreckend, dass der Landesgesetzgeber diesen Konflikt gezielt plane.

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Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 13.01.2016

::: Pressemitteilung 1/2016 :::

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Auch Landtagswahl im Blick – Linke Kommunalpolitiker_innen diskutierten beim „Ratschlag“, dielinke-nrw.de v. 07.10.2015

Die neue 2,5%-Hürde bei Kommunalwahlen, von CDU, SPD und Grünen gewollt, ist undemokratisch. Das war die einhellige Meinung der kommunalen Mandatsträger_innen, die zur Eröffnung des Kommunalpolitischen Ratschlags über dieses Thema diskutierten. Das kopofo nrw hatte für den 19. und 20. 9. nach Dortmund eingeladen. LINKE-Landessprecher Ralf Michalowsky bekräftigte das klare „Nein“ des Landesvorstands zur neuen Hürde. Fraglich erscheint, ob die Entscheidung rechtlich Bestand haben wird. Rechtsanwalt Robert Hotstegs von „Mehr Demokratie“ sieht zahlreiche Angriffspunkte. Auch seine Initiative lehnt das Gesetzesvorhaben ab. „Auch Landtagswahl im Blick – Linke Kommunalpolitiker_innen diskutierten beim „Ratschlag“, dielinke-nrw.de v. 07.10.2015“ weiterlesen

Bezirksregierung entscheidet am Freitag über Gültigkeit der Wahlzettel, Kölnische Rundschau v. 25.09.2015

Ärger um eidesstattliche Versicherung

Auch der neue Termin für die OB-Wahl könnte gefährdet sein. Grund sind die Irritationen um die eidesstattlichen Versicherungen auf dem Briefwahl-Vordruck. Ob diese auch ohne Ortsangabe gültig ist, entscheidet sich am Freitag. Von Simon Lorenz

Köln. Während sich die Sprengmeister in Poll an die Entschärfung einer Weltkriegsbombe machten, tagte in der Bezirksregierung ein Krisenstab, um eine Bombe gänzlich anderer Natur zu entschärfen. Denn wieder weichen die Wahlunterlagen in einem Punkt von den Vorlagen des Landes NRW ab und wieder hat die Wahlleitung der Stadt Köln die Bezirksregierung um Prüfung gebeten. Heute, so war zu erfahren, will sich das Regierungspräsidium äußern. Ob der Wahltermin 18. Oktober gefährdet ist, war am Donnerstag noch nicht abzusehen. Die städtische Wahlleiterin Gabriele Klug hat derweil eine eigene Rechtsposition erarbeitet, die sie heute der Bezirksregierung zukommen lassen will. „Bezirksregierung entscheidet am Freitag über Gültigkeit der Wahlzettel, Kölnische Rundschau v. 25.09.2015“ weiterlesen

Wieder Wirbel um Kölner OB-Wahl, wdr.de v. 24.09.2015

Wegen einer Panne bei den Stimmzetteln musste die Kölner Oberbürgermeisterwahl auf den 18. Oktober verschoben werden. Nun sind erneut Unstimmigkeiten in den Wahlunterlagen aufgetaucht. Die Bezirksregierung prüft den Fall.

Es geht um einen Vordruck für Briefwähler. Darauf müssen die Wähler an Eides statt versichern, dass sie persönlich (oder als sogenannte berechtigte Hilfsperson) die Stimme abgegeben haben. In dem Formular, das die Kölner Verwaltung verschickt hat, muss zusätzlich zur Unterschrift noch das Datum angegeben werden, nicht aber der Ort. In einem beiliegenden Infoblatt für die Kölner Briefwähler heißt es jedoch: Die Briefwahl sei nur dann gültig, wenn die Versicherung an Eides statt „mit Ihrer Unterschrift unter Angabe des Ortes und des Datums“ versehen sei. „Wieder Wirbel um Kölner OB-Wahl, wdr.de v. 24.09.2015“ weiterlesen

„Wir werden nie erfahren, ob irgendjemand anders gewählt hätte“, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.09.2015

Düsseldorfer Verwaltungsrechtler zum OB-Wahl-Debakel

Warum können die bereits abgegeben Stimmen für die OB-Wahl nicht gezählt werden? Lässt sich der Kölner wirklich von Schriftgrößen in seiner Entscheidung beeinflussen? Ein Verwaltungsrechtler klärt auf. Von Anna Lampert

Köln. Muss das sein, fragt sich mancher Kölner. Ja, die Parteien waren auf dem Stimmzettel zur Kölner OB-Wahl größer gedruckt, als die Namen der Kandidaten. Aber – diese Frage hört man in den vergangenen Tagen immer wieder – „Hält die Stadt ihre Wähler wirklich für so doof, dass wir nicht wissen, wen wir da wählen?“ „„Wir werden nie erfahren, ob irgendjemand anders gewählt hätte“, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.09.2015“ weiterlesen

Stadt Köln will OB-Wahl verschieben – abgegebene Stimmen zählen nicht, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015

Stimmzettel-Debakel

Ratlosigkeit im Kölner Rathaus. Nach einem turbulenten Tag bleibt am Ende keine Alternative mehr: Die Kölner OB-Wahl muss verschoben werden. Von Andreas Damm , Tim Attenberger und Helmut Frangenberg

Köln. Das Wahlgeschäft läuft zunächst weiter an diesem Mittwoch, wenngleich von Verunsicherung begleitet. Wie in den Tagen zuvor machen sich etliche Kölner auf den Weg zu einem der Bürgerämter, um dort vorab ihre Stimme abzugeben.

Mehr noch als die Frage, bei welchem der sieben Oberbürgermeisterkandidaten sie ihr Kreuzchen setzen sollen, beschäftigt viele jedoch ein ganz anderes Problem: Ob ihre Stimme überhaupt gültig sei, wollen sie von städtischen Bediensteten wissen. „Natürlich“, lautet die Standardantwort. „Stadt Köln will OB-Wahl verschieben – abgegebene Stimmen zählen nicht, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015“ weiterlesen

„Stimzettel müssen einheitlich sein“, Express v. 02.09.2015

Köln – „Wenn der ursprüngliche Stimmzettel irreführend ist, dann ist er es von Anfang an“, sagt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum (82, FDP). „Wie kann man dann auf die Idee kommen, dass diese Stimmzettel gültig sein könnten? Eine Wahl darf gar nicht nicht mit zwei unterschiedlichen Stimmzetteln durchgeführt werden. Die müssen einheitlich sein! Das kann jeder im Gesetz lesen.“

Ähnlich sieht es Verwaltungsjurist Robert Hotstegs (36) aus Düsseldorf: „Ob nun 53.000 oder gar 106.000 – die Stimmzettel müssen alle in den Schredder, denn die Wahl muss auf einheitlichen Stimmzetteln erfolgen – was bei der OB-Wahl in Köln offensichtlich nicht der Fall ist. Deshalb wäre es die sauberste Lösung, einen neuen Wahltermin anzusetzen. Das ist allemal schneller zu realisieren als hinterher ein komplettes Klageverfahren durchziehen und dann Neuwahlen ansetzen zu müssen.“ „„Stimzettel müssen einheitlich sein“, Express v. 02.09.2015“ weiterlesen