Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist nicht eröffnet, wenn ein ehemaliger Bundeskanzler und die Bundesrepublik Deutschland um die personelle und sachliche Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von nachwirkenden Aufgaben aus der früheren Stellung als Verfassungsorgan streiten. Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
„Klärung eines Anspruchs auf Zurverfügungstellung eines Büros für einen Bundeskanzler a.D. obliegt nicht den Verwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 10.04.2025, Az. 2 C 16.24“ weiterlesenEingeschränkte gerichtliche Kontrolle bei Wahl von hauptamtlichen kommunalen Beigeordneten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 10.04.2025, Az. 2 C 12.24
Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauswahl aus Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt einem Bewerber bei der Wahl eines Beigeordneten durch den Gemeinderat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf chancengleiche Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger bewarb sich neben fünf weiteren Personen, darunter der Beigeladene, bei der beklagten baden-württembergischen Stadt für die Stelle des Ersten Beigeordneten. Der Gemeinderat wählte mit 15 Stimmen den Beigeladenen, der Kläger erhielt keine, ein weiterer Bewerber sieben Stimmen. Über den Ausgang der Wahl wurde der Kläger unmittelbar im Anschluss informiert. Einen Tag später bestellte die Beklagte den Beigeladenen unter Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ersten Beigeordneten.
Hiergegen hat der Kläger im Folgemonat Widerspruch und später Klage erhoben.
„Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle bei Wahl von hauptamtlichen kommunalen Beigeordneten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 10.04.2025, Az. 2 C 12.24“ weiterlesenDüsseldorf: Organklage zur Opernentscheidung gegen den Oberbürgermeister, ddorf-aktuell.de v. 23.08.2024
von Dirk Neubauer
Das Aktenzeichen ist noch taufrisch: 1K6863/24. Unter diesem Kürzel führt das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab sofort eine Organklage gegen Oberbürgermeister Stephan Keller und den Rat der Stadt Düsseldorf. Dabei geht es um die ganz große Oper. Genauer: Um die in zehn Wochen von einem “Geheimgremium” aus CDU, FDP und SPD unter Kellers Leitung vorbereiteten Coup zum Standort eines Opernneubaus. Am Wehrhahn 1 soll Düsseldorfs milliardenteure Elbphi residieren. Dagegen ziehen nun die Linken vor das Verwaltungsgericht. Denn durch den Überraschungscoup, die fehlenden Informationen und den Zeitdruck sehen sie sich um ihre demokratischen Rechte gebracht. Von Gleichbehandlung der Düsseldorfer Ratsleuten sei keine Spur. Und das habe der auf seine juristischen Kenntnisse so stolze Oberbürgermeister ganz genau gewusst.
Geheimgremium bereitet Handstreich vor
Für Linken-Fraktionssprecherin Julia Marmulla gleicht das Ganze einem undemokratischen Handstreich – ausgeführt von vier alten weißen Männern über 50 und einer Alibi-Frau. Von denen wurde ihren Worten nach durchgedrückt, was in der Düsseldorfer Bevölkerung höchst umstritten ist: ein Milliarden-Projekt Opern-Neubau, dessen finanzielle Folgen mit Zins und Zinseszins noch viele Generationen in Düsseldorf belasten werden. „Uns wurde jede Chance genommen, uns mit den neuen Fakten zu befassen“, sagt Marmulla. Und einen öffentlichen Diskurs zu dem Streitthema habe es natürlich auch nicht gegeben.
Keine Zeit zur Beratung
Der auf Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf zeichnet in seiner Klageschrift nach, was die Linke so wütend macht. Am Montag, 24. Juni, habe Keller am Vormittag im Rahmen einer Pressekonferenz zunächst die Medien informiert. Erst am Nachmittag desselben Tages sei die Vorlage zum neuen Opernstandort im Ratsinformationssystem der Stadt erschienen. Am Dienstag 25. Juni, 17 Uhr habe Keller die bis dahin ahnungslosen Fraktionen informiert, darunter auch die Linke. Und in der Ratssitzung am Donnerstag, 27. Juni, wurde die neue Opernarie von Düsseldorf beschlossen. Merkwürdig nur: Laut Information der Linken hatte der Benko-Gläubigerausschuss, um dessen Grundstück es geht, fünf bis sechs Wochen Zeit, um zu einer Entscheidung zu kommen.
„Düsseldorf: Organklage zur Opernentscheidung gegen den Oberbürgermeister, ddorf-aktuell.de v. 23.08.2024“ weiterlesenHoffnung auf eine Rüge wegen der Oper – Wie die Linke mit einer Klage dem OB eins auswischen will, t-online.de v. 23.08.2024
Die Linke klagt wegen des Ratsbeschlusses für einen Opernbau am Wehrhahn gegen Oberbürgermeister Keller. Am Beschluss wird die Klage nichts ändern, doch die Partei hofft auf eine Rüge für den OB.
Die Düsseldorfer Linke hat am Donnerstag (22. August) beim Verwaltungsgericht eine Klage wegen des Ratsbeschlusses für einen Opernbau am Wehrhahn eingereicht. In der Klage gegen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) sowie den Stadtrat, vertreten durch den Oberbürgermeister, geht es aber nicht um den generellen Neubau der Oper. Die Linken verurteilen vielmehr das aus ihrer Sicht „undemokratische Zusammenkommen des Beschlusses“.
„Hoffnung auf eine Rüge wegen der Oper – Wie die Linke mit einer Klage dem OB eins auswischen will, t-online.de v. 23.08.2024“ weiterlesenOpern-Streit: Linke reichen Klage gegen Oberbürgermeister ein, NRZ v. 23.08.2024
Von Sebastian Besau
Düsseldorf. Seit Jahren wird über einen Düsseldorfer Opernneubau gestritten. Nach einer Standort-Entscheidung verklagen die Linken jetzt OB Stephan Keller.
Seit sage und schreibe sieben Jahren wird in Düsseldorf um den möglichen Neubau des Opernhauses der NRW-Landeshauptstadt diskutiert. 2021 beschloss der Stadtrat einen Neubau, bis in den Juni 2024 sah dann auch alles nach einem neuen Bau am bisherigen Standort aus. Innerhalb weniger Tage folgte dann eine rasante Entscheidung für ein anderes Grundstück. Das Vorgehen zieht jetzt ein juristisches Verfahren nach sich: Die Ratsfraktion der Linken bringt das Thema mit einer Klage gegen Oberbürgermeister Stephan Keller und den Stadtrat vor das Verwaltungsgericht.
Klage wurde bereits eingereicht
Schon im Juli hatten die Linken angekündigt, klagen zu wollen. Am Freitag, den 23. August, gaben sie nun bekannt: Die Klage ist bereits eingereicht worden. Mit dabei hatten die Fraktionsmitglieder Julia Marmulla und Sigrid Lehmann am Freitag ihren Pressereferenten Michael Gerhardt und den Rechtsanwalt Robert Hotstegs. An dessen Anwaltskanzlei hatten sie den Sachverhalt zur Prüfung gegeben, erklärte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Mit dem Ergebnis, dass es eine Grundlage für eine Klage gebe. Als Kläger treten die Fraktion der Linken sowie deren Sprecherinnen Julia Marmulla und Anja Vorspel auf.
„Opern-Streit: Linke reichen Klage gegen Oberbürgermeister ein, NRZ v. 23.08.2024“ weiterlesenWegen Opernentscheidung – Linke verklagt die Stadt Düsseldorf und den Oberbürgermeister, Rheinische Post v. 23.08.2024
Düsseldorf · Vor allem Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) wirft die Linke vor, die Rechte der Mitglieder des Stadtrates verletzt zu haben. Zu spät und ungleich seien sie über den Standortwechsel zum Neubau der Oper informiert worden. Was der OB dazu sagt – und welche Folgen die Klage überhaupt haben kann.
Von Alexander Esch
Die Linke hat Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Düsseldorf und Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) eingereicht. Grund ist das Zustandekommen der jüngsten Entscheidung des Stadtrats für den Standortwechsel des Opernneubaus von der Heinrich-Heine-Allee zum Wehrhahn. Als Kläger treten sowohl die Fraktion als auch die beiden Sprecherinnen Julia Marmulla und Anja Vorspel auf. Der eingeschaltete Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs führte am Freitag bei einer Pressekonferenz im Rathaus aus, dass die beiden auch persönlich als Ratsmitglieder ihre Rechte verletzt sehen.
„Wegen Opernentscheidung – Linke verklagt die Stadt Düsseldorf und den Oberbürgermeister, Rheinische Post v. 23.08.2024“ weiterlesenJahresbilanz Bürgerbegehren in NRW: 2022 wieder deutlich mehr Bürgerentscheide, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 19.01.2023
„Jahresbilanz Bürgerbegehren in NRW: 2022 wieder deutlich mehr Bürgerentscheide, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 19.01.2023“ weiterlesen++ 2022 gab es mehr Bürgerentscheide als in den Jahren 2021 und 2020 zusammen ++
++ 31 neue Bürgerbegehren wurden im Jahr 2022 eingeleitet ++
++ Schulen und Grünflächen häufigste Themen bei Bürgerbegehren++
++ Premiere! 2022 wurde das 900. Bürgerbegehren in NRW gestartet ++
++ Immer mehr Kommunen setzen auf automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen ++
++ Neue Transparenzpflichten für Bürgerbegehren eingeführt ++
++ Im Jahr 2023 wird sich Trend zu vielen Bürgerentscheiden voraussichtlich fortsetzen ++
Niedrige Wahlbeteiligung bei Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Wesseling, Pressemitteilung v. 14.11.2022
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
14.11.2022
Niedrige Wahlbeteiligung bei Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Wesseling
+++ Mehr Demokratie: Rangfolgewahl könnte Wahlbeteiligung steigern +++
Anlässlich der niedrigen Wahlbeteiligung bei der am Sonntag (13.11.22) in Wesseling stattgefundenen Stichwahl um das Bürgermeisteramt wiederholt der nordrhein-westfälische Landesverband von Mehr Demokratie seine Forderung nach der Einführung der Rangfolgewahl bei Bürgermeisterwahlen. „Die Rangfolgewahl könnte hier Abhilfe schaffen: Mit der Rangfolgewahl wird nicht nur der Aufwand für einen zweiten Wahlgang gespart, da die Stichwahl bereits in den ersten Wahlgang integriert wird, sondern auch die Wahlbeteiligung kann erhöht werden. So nehmen beispielsweise einige Wählerinnen und Wähler, deren Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang ausscheiden, nicht an der Stichwahl teil“, so Robert Hotstegs, Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. Nur knapp ein Drittel der Wahlberechtigten (36,7 Prozent) hat am Sonntag an der Stichwahl teilgenommen. Beim ersten Wahlgang am 30. Oktober lag die Beteiligung bei 39,8 Prozent.
Eine Chance, die Rangfolgewahl unbürokratisch auszuprobieren, sei die im Koalitionsvertrag von CDU und Grüne festgehaltene Experimentierklausel. Diese ermögliche es den Kommunen neue Wege zu erproben, um mit Herausforderungen umzugehen. Positive Erfahrungen könnten dann die Grundlage für landesweite Regelungen bilden. „Über die Experimentierklausel können Kommunen die Rangfolgewahl ausprobieren und wenn sie sich bewährt, könnte sie zur Regel in allen Kommunen NRWs werden“, so Hotstegs weiter.
Bei der Rangfolgewahl machen Wähler nicht nur ein Kreuz bei ihrem bevorzugten Kandidaten, sondern können Präferenzen für den Fall angeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer demokratischer Legitimation zu ermitteln.
+++ Hintergrund
Die Bürgermeisterwahl in Wesseling fand außerplanmäßig vor Ende der Amtszeit statt. Der zuvor amtierende Bürgermeister Erwin Esser musste das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Die Amtszeit des neugewählten Bürgermeisters Ralph Manzke (SPD) beträgt aufgrund der außerplanmäßigen Neuwahl acht Jahre.
Die Rangfolgewahl ist besonders im angelsächsischen Raum verbreitet. Sie findet etwa Anwendung bei der Wahl des australischen Repräsentantenhauses, bei Oberhaus-Wahlen in Großbritannien und bei den irischen Parlamentswahlen.
Ina Poppelreuter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c, 50667 Köln
Tel. 0221-669665-12
Wahlalter 16: Koalitionsvertrag zügig umsetzen!, Pressemitteilung v. 11.11.2022
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
11.11.2022
Wahlalter 16: Koalitionsvertrag zügig umsetzen!
+++ Woche der Wahlalter-Absenkungen: Nach Mecklenburg-Vorpommern beschließt auch Bundestag Wahlalter 16 für EU-Wahlen +++
Anlässlich der Absenkungen des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und bei Wahlen zum Europäischen Parlament fordert der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Vereins Mehr Demokratie eine Wahlalter-Absenkung auch für Landtagswahlen in NRW. „Die Landesregierung sollte jetzt auch in NRW nachziehen und zügig das Wahlalter bei Landtagswahlen absenken“, so Robert Hotstegs, Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. Es sei auch deswegen wichtig, die Wahlalter-Absenkung möglichst frühzeitig vor der nächsten Landtagswahl zu beschließen, um entsprechende begleitende Bildungsprogramme für Schulen und andere Bildungsträger aufzusetzen. Hotstegs: „Die Absenkung des Wahlalters ist auch eine Verantwortung. Natürlich sollen Erstwählerinnen und Erstwähler bei ihrer ersten Wahl durch die Bildungsträger gut begleitet werden. Aus jungen Menschen Erstwählerinnen und Erstwähler machen, das ist die Chance, die in einer Absenkung des Wahlalters steckt!“
Leserforum, NJW-aktuell 29/2022, 10
Zu Hamann, NJW 2022, 1924. Es hat Spaß gemacht, die theoretischen Erwägungen von Hamann mitzugehen, auch wenn ehrlicherweise ja nicht streitig war und wurde, wie viel 320 sind, sondern was eigentlich eine Frage ist. Das ist die Frage. Übrigens nicht nur theoretisch, sondern für viele Bürger und Bürgerinnen auch ganz praktisch: denn in einem ganz anderen Rechtsgebiet haben sie die Möglichkeit selbst Fragen zur Abstimmung zu stellen.
Die direkte Demokratie auf kommunaler und Landesebene ermöglicht es zum Beispiel in Form von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden eine Frage zur Ja/Nein-Abstimmung zu bringen und damit Beschlüsse mit der Rechtskraft eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch das kommunale Volk selbst zu schaffen. Dort sind die Fragen von Hamann längst nicht mehr graue Theorie, sondern leidgeprüfte Praxis: Zugunsten der Bürgerinnen und Bürger ist geklärt, dass Fragen nicht immer mit einem Fragezeichen enden müssen, sondern auch andere Satzzeichen zur Auswahl stehen. Aber Bürgerbegehren werden etwa für unzulässig erklärt, weil statt einer zwei Fragen gestellt worden seien. Es wird darum gestritten ob zwei kombinierte Fragestellungen inhaltlich einen Bezug haben müssen und ob dann ein „Ja“ oder „Nein“ unmissverständlich sei.
Es ist schwer hier allgemein verbindliche Definitionen aufzustellen. Wer nach dem Forumsbeitrag animiert wurde, Prüfungen im zweiten medizinischen Staatsexamen anzufechten, er würde im Recht der Bürgerbegehren auf existierende Gutachten und Rechtsprechung stoßen.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf
„Leserforum, NJW-aktuell 29/2022, 10“ weiterlesen