Bei der Aufstellung der Kandidaten für die Wahl zum Bayerischen Landtag 2008 im Wahlkreis Oberbayern wurde nicht gegen den Grundsatz der geheimen Abstimmung verstoßen. Insbesondere müssten bei der Wahl der Kandidaten weder Wahlzellen noch Wahlurnen verwendet werden, stellt der Bayerische Verfassungsgerichtshof klar. Einen Antrag, wegen der behaupteten Verstöße die Ungültigkeit der Landtagswahl festzustellen, wiesen die Richter mit ihrer Entscheidung vom 08.12.2009 ab (Az. 47-III-09). Bedenken hatte es in diesem Jahr auch schon bei der Kandidatenaufstellung für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen gegeben, auch hier waren aber Wahlfehler im Ergebnis vom Landeswahlausschuss nicht festgestellt worden. „Verdeckte Stimmzettel sind geheim genug, Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 08.12.2009 (Az. 47-III-09)“ weiterlesen